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Ein Unternehmen erkundigt sich, ob die Befreiung von der Körperschaftsteuer auf Erträge aus einer Aktienübertragung angewendet werden kann, wenn diese im selben Geschäftsjahr wie der Erwerb erfolgt. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung aufgrund der nicht erfüllten Haltedauer nicht gewährt werden kann; negative Einkünfte können jedoch zur Minderung steuerfreier positiver Erträge aus vorangegangenen Übertragungen herangezogen werden.
Cuestión planteada Al no cumplir en 2016 con los requisitos exigidos en el apartado 1 del artículo 21 de la Ley del Impuesto sobre Sociedades para gozar de la exención, si resulta de aplicación lo dispuesto en el mencionado artículo respecto a las posibles rentas positivas y/o negativas que se pongan de manifiesto por la transmisión de los valores durante el ejercicio 2016.
Para aplicar la exención en la transmisión de participaciones, debe cumplirse el requisito de poseer la participación de manera ininterrumpida durante el año anterior al día de la transmisión. Si las acciones se adquieren y transmiten en el mismo ejercicio, no se cumple dicho periodo mínimo. No obstante, las rentas negativas obtenidas en estas transmisiones sin exención podrán minorar las rentas positivas netas de transmisiones previas que sí tuvieron derecho a la exención.
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