Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Steuerbefreiung bei der Reinvestition in eine Lebensrente setzt voraus, dass der erhaltene Betrag innerhalb von sechs Monaten in eine versicherte Lebensrente investiert wird, wobei die Grenze bei 240.000 Euro liegt. Der Vertrag muss mit einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden, eine jährliche oder kürzere Periodizität aufweisen, und die Rentenzahlungen dürfen nicht um mehr als 5 % pro Jahr sinken. Im Falle von Rückkehrklauseln oder festen Rentenzeiträumen müssen die Grenzwerte der neunten Zusatzbestimmung des RIRPF eingehalten werden.
Die Position der DGT bleibt bei der Anwendung der regulatorischen Anforderungen für die Befreiung durch Reinvestition konstant. Die Auskünfte bestätigen, dass die Befreiung die Bildung einer versicherten Lebensrente erfordert und keine Investition in andere Vermögenswerte wie Investmentfonds zulässt. Die Rechtsprechung konzentriert sich auf die strikte Einhaltung der Fristen, Betragsobergrenzen und Periodizitätsbedingungen der IRPF-Verordnung (Reglamento del IRPF).
Analyse auf Grundlage von 52 der 57 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 18. September 2026.