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V0059-23 17. Januar 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · donación onerosa

Schenkung einer Apotheke gegen Leibrente als entgeltliche Schenkung eingestuft

Ein Ehepaar beabsichtigt, seine Apotheke gegen eine Leibrente an seine Töchter zu übertragen, wobei die Rente unter dem Marktwert liegt. Die DGT stellt fest, dass es sich um eine entgeltliche Schenkung handelt, und erläutert die entsprechende Besteuerung hinsichtlich MwSt, Grunderwerbsteuer, Schenkungsteuer und Einkommensteuer.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung des Vorgangs im Rahmen der Mehrwertsteuer, der Grunderwerbsteuer und der Steuer auf Rechtsgeschäfte, der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Einkommensteuer.

Die Entscheidung der DGT

Der Vorgang ist eine unentgeltliche Zuwendung gegen Gegenleistung, da die Leibrente eine den Töchtern auferlegte Last darstellt und keine Vergütung für Dienstleistungen ist. Bei der Grunderwerbsteuer (ITP) werden die Töchter auf den Anteil der Last und die Eltern auf die Bestellung der Rente besteuert. Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISD) werden die Töchter auf den Teil des Wertes der Apotheke besteuert, der die Leibrente übersteigt. Bei der Einkommensteuer (IRPF) ergibt sich der Veräußerungsgewinn aus der Differenz zwischen dem Barwert der Rente und dem Anschaffungswert der Wirtschaftsgüter.

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