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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Sonderregelung für die Vermietung von Wohnraum: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 8 Auskünfte · 2014–2025

Geltende Auffassung

Die Vergünstigung findet Anwendung auf die Einkünfte aus der Vermietung von Wohnraum, wobei Dividenden von SOCIMIs oder Zinserträge ausgeschlossen sind. Damit die Vermietung als wirtschaftliche Tätigkeit gilt, ist die Einstellung von mindestens einer Person mit einem Arbeitsvertrag in Vollzeit erforderlich. Das Unternehmen muss als Haupttätigkeit die Vermietung von mindestens 8 Wohnungen ausüben.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Definition der begünstigungsfähigen Vermögenswerte und Einkünfte konstant. Es ist eine zunehmende Präzisierung der operativen Anforderungen zur Validierung der wirtschaftlichen Tätigkeit zu beobachten, wie etwa die Notwendigkeit von Personal mit Arbeitsvertrag in Vollzeit.

Wendepunkte

  1. V1997-21

    Legt fest, dass die Vermietung von Immobilien die Beschäftigung einer Person mit Arbeitsvertrag in Vollzeit erfordert, um als wirtschaftliche Tätigkeit zu gelten.

  2. V1826-25

    Präzisiert, dass die Haupttätigkeit aus der Vermietung von mindestens 8 Wohnungen bestehen muss.

Analyse auf Grundlage von 7 der 8 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

8
V1826-25 13. Okt. 2025

Anforderungen für die Sonderregelung zur Vermietung von Wohnraum: wirtschaftliche Tätigkeit und Mehrwertsteuersatz

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
régimen especial de arrendamiento de viviendasactividad económicacontrato laboral a jornada completabonificación del impuesto sobre sociedadestipo impositivo reducido de IVA LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 5.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 48.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2169-20 29. Juni 2020

Wahl des Sonderregimes für die Vermietung von Wohnraum erfordert Erfüllung der Voraussetzungen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
régimen especial de arrendamiento de viviendascambio de afectaciónactividad económica principalinversión del sujeto pasivopromoción inmobiliaria LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 48.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 48.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V5105-16 25. Nov. 2016

Festgeldanlagen zählen nicht zum 55 %-Grenzwert des Vermögenswerts im Mietregime

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
régimen especial de arrendamiento de viviendasbonificaciónactividades complementariasdepósitos a plazo fijovalor del activo LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 48LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 48.2.d
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2463-14 22. Sept. 2014

Wohnungsvermieter können bei Erfüllung der Voraussetzungen den ermäßigten Steuersatz zur Beschäftigungssicherung anwenden

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
régimen especial de arrendamiento de viviendastipo de gravamen reducidomantenimiento de empleocifra de negociosplantilla media TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 53.4TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. DA 12ª
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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