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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Umstrukturierung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 59 Auskünfte · 2020–2024

Geltende Auffassung

Für das Regime der Sacheinlagen muss der Einbringer mindestens 5 % des Eigenkapitals der empfangenden Gesellschaft halten und die Beteiligungen im vorangegangenen Jahr ununterbrochen besessen haben. Die empfangende Gesellschaft muss in Spanien ansässig sein und darf nicht primär in der Vermögensverwaltung tätig sein. Es wird verlangt, dass die Transaktion nicht in erster Linie auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielt.

Die Position der DGT bleibt bei der Anwendung der Anforderungen an eine Mindestbeteiligung von 5 % und den ununterbrochenen Besitz der Aktien konstant. Die Auskünfte bekräftigen die Notwendigkeit, dass die empfangende Gesellschaft in Spanien ansässig ist und die Transaktion keine steuerhinterziehenden Absichten verfolgt. Im analysierten Zeitraum sind keine Änderungen bei den materiellen Anforderungen der Umtausch- oder Einbringungsregime zu beobachten.

Wendepunkte

  1. V2308-24

    Führt den Ausschluss aus dem Regime ein, wenn die wirtschaftlichen Rechte aus nicht kooperierenden Rechtsordnungen stammen, wie im Fall von Guernsey.

Analyse auf Grundlage von 57 der 59 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 6. August 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0019-26 8. Jan. 2026

Anwendung allgemeiner und besonderer Grenzen beim Verlustvortrag nach einer Fusion

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
fusión por absorciónbases imponibles negativascompensación de basesrégimen fiscal especialreestructuración LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 5.2LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 25
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0342-25 19. März 2025

Nicht proportionale Gesamtabspaltung kann steuerneutral sein, sofern die abgesonderten Vermögenswerte Geschäftsbereiche bilden

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
escisión total no proporcionalrama de actividadneutralidad fiscalunidad económica autónomareorganización empresarial LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.2.1.º-a)LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.2.2.º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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