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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Miteigentum: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 54 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Der Abzug für Investitionen in den selbstgenutzten Hauptwohnsitz beschränkt sich auf den anteilsmäßigen Anteil der Eigentumsverhältnisse jedes Steuerpflichtigen. Bei Erwerben in Miteigentum (Proindiviso) kann jeder Steuerpflichtige nur die Beträge abziehen, die er mit seinen eigenen Mitteln leistet und die seinem Eigentumsanteil entsprechen. Besteht ein Zahlungsüberschuss gegenüber dem Eigentumsanteil, ist dieser Überschuss nicht abzugsfähig.

Die Position der DGT hat sich von der Analyse der Art der Einlagen und der Auflösung von Gütergemeinschaften hin zur Konzentration auf die Anwendung individueller Steuerabzüge entwickelt. Es ist kein Wechsel der rechtlichen Auffassung festzustellen, sondern eine Diversifizierung der auf das Miteigentum angewandten Sachverhalte. Die Rechtsprechung bleibt beständig darin, dass Eigentumsverhältnis und Zahlung für die Inanspruchnahme von Steuervorteilen übereinstimmen müssen.

Wendepunkte

  1. V1768-20

    Legt fest, dass die Einlage des abstrakten oder ideellen Anteils der Miteigentümer gemäß Artikel 87.1 des LIS (Gesellschaftsteuergesetz) als besondere Sacheinlage gilt.

  2. V1915-23

    Präzisiert, dass die Verringerung der Anzahl der Miteigentümer ohne Auflösung der Gemeinschaft eine entgeltliche Vermögensübertragung darstellt.

  3. V1023-26

    Unterscheidet, dass die Auflösung eines Miteigentums an einer unteilbaren Sache der AJD (Grunderwerbsteuer) unterliegt, wenn die Gemeinschaft jedoch an anderen Gütern fortbesteht, eine Übertragung stattfindet, die der ITP (Grunderwerbsteuer auf bewegliche/unbewegliche Güter) unterliegt.

Analyse auf Grundlage von 51 der 54 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 18. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V5304-26 28. Juli 2026

Abzug für Investitionen in den selbstgenutzten Wohnsitz auf den Eigentumsanteil begrenzt

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualrégimen transitoriotitularidadproindivisoparte alícuota LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. disposición transitoria decimoctava
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V5122-26 6. Juli 2026

Auflösung einer Miteigentengemeinschaft mit Ausgleichszahlung unterliegt unter bestimmten Voraussetzungen der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
disolución de comunidad de bienesexceso de adjudicaciónnuda propiedadactos jurídicos documentadostransmisiones patrimoniales onerosas TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 4TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7.1.A
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1471-24 18. Juni 2024

Jede Gruppierung, Teilung und Zuteilung unterliegt der gesonderten AJD-Steuer

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
agrupación de fincasdivisión horizontalproindivisoactos jurídicos documentadosadjudicación TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 4TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 31.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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