Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Produzent — Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Mittlere Zuverlässigkeit 8 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Um den Abzug anzuwenden, muss der Finanzier den Finanzierungsvertrag und die Kostenbescheinigung vorlegen. Die Bemessungsgrundlage des Abzugs setzt sich aus den Gesamtkosten der Produktion sowie den Kosten für Kopien, Werbung und Promotion zusammen. Wenn die endgültigen Kosten geringer sind als die veranschlagten, wird der Abzugsbetrag auf den Höchstbetrag angepasst, den der Finanzier anwenden kann, was dem 1,20-fachen seiner Einlage entspricht.

Die Position der DGT zur Eigenschaft als Produzent in einer AIE (Audiovisuelle Investitionsgesellschaft) ist konstant geblieben und verlangt Initiative, Verantwortung und die Inhaberschaft an den Rechten. Dennoch zeigt die Abfolge einen thematischen Wechsel hin zur IVPEE und führt schließlich Präzisierungen zur Bemessungsgrundlage des Abzugs sowie zur erforderlichen Dokumentation für den Finanzier ein.

Wendepunkte

  1. V0060-26

    Führt die Zusammensetzung der Bemessungsgrundlage des Abzugs (Gesamtkosten, Kopien, Werbung und Promotion) sowie die Grenze des 1,20-fachen der Einlage des Finanziers ein.

Analyse auf Grundlage von 8 der 8 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 30. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

8
V0060-26 13. Jan. 2026

Abzug für audiovisuelle Produktionen: Begrenzung auf die tatsächlich angefallenen Kosten bei Unterschreitung des Budgets

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por inversiones en producciones audiovisualescoste de produccióncontrato de financiaciónbase de la deducciónfinanciador LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 36.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 39.7
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt