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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Arbeitslosengeld: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 54 Auskünfte · 2018–2026

Geltende Auffassung

Arbeitslosengeld wird als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit eingestuft und fällt nicht unter die gesetzlichen Befreiungsvoraussetzungen. Der Abzug von 30 Prozent gemäß Artikel 18 des LIRPF (Einkommensteuergesetz) findet keine Anwendung, da die Zahlung nicht in Form eines Kapitals erfolgt. Lohnfortzahlungen während des Verfahrens gelten als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, und der Steuerabzug muss auf den Bruttobetrag erfolgen, ohne die zu erstattende Leistung abzuziehen.

Die Position der DGT bleibt konstant, indem sie Arbeitslosengeld als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit qualifiziert. Es wurde bekräftigt, dass weder Befreiungen noch der Abzug für Kapitalerträge gewährt werden. Die Rechtsprechung wurde auf die Handhabung von Lohnfortzahlungen während des Verfahrens und die Einforderung der Beträge ausgeweitet.

Wendepunkte

  1. V2649-18

    Legt fest, dass Arbeitslosengeld als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit eingestuft wird und nicht unter die gesetzlichen Befreiungsvoraussetzungen fällt.

  2. V1281-25

    Stellt klar, dass der Abzug von 30 Prozent gemäß Artikel 18 des LIRPF nicht zulässig ist, da das Arbeitslosengeld nicht in Form eines Kapitals ausgezahlt wird.

Analyse auf Grundlage von 51 der 54 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 19. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1281-25 10. Juli 2025

Arbeitslosengeld unterliegt keiner Steuerbefreiung oder 30-Prozent-Minderung

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoprestación por desempleoexenciónreducción del 30 por cientorendimiento íntegro LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.e)LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1058-23 27. Apr. 2023

Arbeitslosengeld-Nachzahlungen sind dem Jahr der Fälligkeit zuzurechnen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoimputación temporalprestación por desempleoautoliquidación complementariabases reguladoras LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2.bLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1.b
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1617-21 28. Mai 2021

Kein Anspruch auf Mutterschaftsabzug im Monat des Bezugs von Arbeitslosengeld

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por maternidadsituación asimilada al altaprestación por desempleoactividad por cuenta ajenavacaciones retribuidas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.eLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 58
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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