Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1281-25 10. Juli 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Arbeitslosengeld unterliegt keiner Steuerbefreiung oder 30-Prozent-Minderung

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob Arbeitslosengeld die Befreiung gemäß Art. 7 Buchst. e) oder die Minderung gemäß Art. 18 Abs. 2 LIRPF in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt klar, dass die Leistung als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit ohne Befreiung gilt und die Minderung nicht anwendbar ist, da sie nicht in Form eines Kapitalertrags gezahlt wird.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Anwendung der in Artikel 7.e) des Einkommensteuergesetzes vorgesehenen Befreiung sowie der in Artikel 18.2 vorgesehenen Ermäßigung von 30 Prozent auf die erhaltene Arbeitslosenleistung.

Die Entscheidung der DGT

Arbeitslosengeld wird als Arbeitseinkommen eingestuft und fällt nicht unter die gesetzlichen Befreiungsvorschriften. Ebenso findet die Ermäßigung von 30 Prozent gemäß Artikel 18 des Steuergesetzes keine Anwendung, da die Arbeitslosenleistung nicht in Form eines Kapitalbetrags ausgezahlt wird.

Kostenloses Erstgespräch buchen