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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob Arbeitslosengeld die Befreiung gemäß Art. 7 Buchst. e) oder die Minderung gemäß Art. 18 Abs. 2 LIRPF in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt klar, dass die Leistung als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit ohne Befreiung gilt und die Minderung nicht anwendbar ist, da sie nicht in Form eines Kapitalertrags gezahlt wird.
Cuestión planteada Aplicación de la exención contemplada en el artículo 7.e) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas y de la reducción del 30 por ciento prevista en su artículo 18.2 a la prestación por desempleo percibida.
El subsidio de desempleo tiene la calificación de rendimiento del trabajo y no está amparado por los supuestos de exención legales. Asimismo, no procede la aplicación de la reducción del 30 por ciento del artículo 18 de la Ley del Impuesto porque la prestación por desempleo no se percibe en forma de capital.
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