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V1271-22 6. Juni 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · imputación temporal

Nachzahlung einer Invaliditätsleistung wird dem Jahr zugerechnet, in dem das Urteil rechtskräftig wird

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung von Nachzahlungen einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeitsleistung, die zuvor bezogene Arbeitslosengeldleistungen ersetzen. Die DGT stellt klar, dass diese Beträge dem Veranlagungszeitraum zuzurechnen sind, in dem das Urteil, welches den Anspruch auf die Leistung begründet, rechtskräftig wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Auswirkungen des Genannten auf die Erklärungspflicht.

Die Entscheidung der DGT

Arbeitsentgelte werden dem Veranlagungszeitraum zugerechnet, in dem sie fällig werden. Wenn jedoch die Höhe oder der Anspruch auf das Einkommen einer gerichtlichen Entscheidung ausstehen, werden die Beträge dem Zeitraum zugerechnet, in dem das Urteil rechtskräftig wird. Daher werden Nachzahlungen von Invaliditätsleistungen dem Jahr zugerechnet, in dem das Urteil rechtskräftig wird. Die Rückzahlung unrechtmäßig bezogener Arbeitslosengeldleistungen betrifft die Steuererklärungen der Veranlagungszeiträume, in denen sie als Einkommen erklärt wurden.

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