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Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur Ausübung derselben Tätigkeit wie bisher als Selbstständiger die Befreiung von seiner Arbeitslosenunterstützung in Einmalzahlung beeinträchtigt. Die DGT antwortet, dass dieser Wechsel die Voraussetzung verletzt, die Tätigkeit über einen Zeitraum von fünf Jahren aufrechtzuerhalten.
Gestellte Frage: Auswirkungen auf die in Artikel 7.n) des Steuergesetzes festgelegte Befreiung durch den Umstand des Übergangs von der selbstständigen Tätigkeit zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur Ausübung derselben Tätigkeit.
Der Wechsel von der Ausübung einer Tätigkeit als Selbstständiger zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu deren Ausübung verletzt das Recht auf Befreiung gemäß Artikel 7.n) des LIRPF. Der Steuerpflichtige muss seine steuerliche Situation in der Einkommensteuererklärung (IRPF) für den Zeitraum regulieren, in dem die Nichterfüllung der Anforderung der fünfjährigen Aufrechterhaltung der Tätigkeit eintritt. Diese Regulierung muss die Beträge enthalten, die zuvor als steuerfrei galten.
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