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V2422-25 11. Dezember 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · jubilación activa

Aktive Rente führt bei Fortführung der Tätigkeit nicht zum Verlust der Steuerbefreiung für die Arbeitslosenunterstützung als Einmalzahlung

Ein selbstständiger Erwerbstätiger, der die Arbeitslosenunterstützung als Einmalzahlung erhalten hat, fragt, ob der Antrag auf aktive Rente zum Verlust der Steuerbefreiung führen würde. Die DGT stellt klar, dass die aktive Rente mit einer selbstständigen Tätigkeit vereinbar ist und die Steuerbefreiung nicht beeinträchtigt, sofern die Tätigkeit fortgeführt wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der Übergang in die Situation des aktiven Ruhestands den Verlust des Rechts auf die in Artikel 7.n) des Einkommensteuergesetzes vorgesehene Befreiung zur Folge hat.

Die Entscheidung der DGT

Der Zugang zum aktiven Ruhestand ermöglicht die Vereinbarkeit der Rente mit der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit. Daher bedeutet der Übergang in diese Situation nicht den Verlust der Befreiung gemäß Artikel 7.n) des Einkommensteuergesetzes (LIRPF), sofern der Steuerpflichtige seine Tätigkeit als Selbstständiger während des geforderten Zeitraums von fünf Jahren aufrechterhält.

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