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Eine Steuerpflichtige erkundigte sich nach dem Zeitpunkt und der Art der Deklaration von Arbeitslosengeld, das als Einmalzahlung geleistet wird, nachdem das Recht auf Steuerbefreiung durch die Einstellung der selbstständigen Tätigkeit entfallen war. Die DGT stellt klar, dass die Zahlung in der Steuererklärung des Geschäftsjahres anzugeben ist, in dem der Tatbestand des Wegfalls eintritt.
Cuestión planteada Dado que ello implicará la pérdida del derecho a la exención contemplada en el artículo 7.n) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, se cuestiona cuál es el periodo impositivo en que deberá declarar la mencionada prestación y su calificación en el Impuesto.
Al perderse el derecho a la exención por no mantener la actividad autónoma durante el plazo de cinco años, el obligado tributario debe incluir la cantidad en la autoliquidación del periodo impositivo en que se produzca el incumplimiento. Dicha prestación se califica como rendimiento del trabajo. La cantidad debe incluirse junto con los intereses de demora.
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