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Eine Steuerpflichtige erkundigt sich nach den Folgen eines Ausscheidens aus dem Status einer arbeitenden Gesellschafterin einer Genossenschaft vor Ablauf von fünf Jahren aufgrund höherer Gewalt. Die DGT stellt klar, dass die Steuerbefreiung entfällt und die Leistung im Jahr des Nichteinhaltens der Bedingungen zu versteuern ist.
Cuestión planteada Si antes del transcurso de los cinco años siguientes a su incorporación a la cooperativa como socia trabajadora no pudiera mantener su participación por causas de fuerza mayor, ajenas a su voluntad, tales como concurso de acreedores o disolución por quiebra de la cooperativa, si perdería el derecho a la aplicación de la exención. En caso afirmativo, en qué ejercicio fiscal se tributaría y si sería aplicable la reducción del 30% por rentas irregulares al importe del pago único.
La exención de las prestaciones por desempleo en pago único exige mantener la participación en la cooperativa durante cinco años. Si no se cumple este requisito, aunque sea por fuerza mayor, se pierde el derecho a la exención y se debe incluir la cantidad en la autoliquidación del periodo impositivo en que se produzca el incumplimiento. No es aplicable la reducción del 30% por rentas irregulares ni por periodo de generación superior a dos años.
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