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V2649-18 2. Oktober 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · indemnización por despido

Arbeitslosengeld unterliegt der Einkommensteuer (IRPF)

Ein Arbeitnehmer erkundigte sich, ob das Arbeitslosengeld, das von seiner Abfindung aus einer betriebsbedingten Kündigung abgezogen wird, steuerfrei ist. Die DGT stellt klar, dass diese Leistung als Arbeitsertrag gilt und keine gesetzliche Steuerbefreiung genießt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Anwendung der in Artikel 7.e) des Einkommensteuergesetzes vorgesehenen Befreiung auf die erhaltene Arbeitslosenunterstützung.

Die Entscheidung der DGT

Die Befreiung gemäß Artikel 7.e) des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) findet auf den Betrag der Abfindung Anwendung. Die Arbeitslosenunterstützung wird jedoch gemäß Artikel 17.1 des LIRPF als Arbeitseinkommen eingestuft. Daher fällt die Arbeitslosenunterstützung nicht unter die gesetzlich festgelegten Befreiungstatbestände.

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