Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Aufgeschobener Preis: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 35 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Bei Transaktionen mit aufgeschobenem Preis kann der Steuerpflichtige wählen, den Veräußerungsgewinn proportional zu den fälligen Zahlungen zuzurechnen. Dieses Recht setzt voraus, dass der Zeitraum zwischen der Übergabe der Sache und der Fälligkeit der letzten Rate mehr als ein Jahr beträgt. Die Zurechnung erfolgt in dem Maße, in dem die fälligen Zahlungen geleistet werden.

Die Position der DGT ist seit 2014 konstant geblieben. Das Kriterium erlaubt die proportionale Zurechnung von Einkünften bei Transaktionen mit aufgeschobenem Preis, sofern die Frist zwischen Übergabe und der letzten Zahlung ein Jahr überschreitet. Im Laufe der Auskünfte wurden dieselben technischen Anforderungen ohne Änderungen der Norm beibehalten.

Wendepunkte

  1. V1094-18

    Stellt klar, dass die Ausübung der Option auf proportionale Zurechnung für jeden Inhaber individuell erfolgt, sodass ein Miteigentümer diese Methode wählen kann, ohne die übrigen Beteiligten zu binden.

Analyse auf Grundlage von 34 der 35 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2052-23 13. Juli 2023

Gewinn aus Hausverkauf kann anteilig nach Zahlungseingang versteuert werden

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
ganancia patrimonialimputación temporaloperaciones a plazosprecio aplazadoalteración patrimonial LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2.d
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0424-20 24. Feb. 2020

Zurechnung von Aktiengewinnen nach Erhalt variabler Zahlungen möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
ganancia patrimonialvalor de transmisiónprecio aplazadoimputación temporalregularización LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2 dLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2334-19 10. Sept. 2019

Übertragungswert von Aktien umfasst auch vereinbarte Zahlungsaufschübe

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
ganancia patrimonialvalor de transmisiónimputación temporaloperaciones a plazosprecio aplazado LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.c
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1094-18 26. Apr. 2018

Einzelwahlrecht bei der zeitlichen Zurechnung von Gewinnen aus Ratenverkäufen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
imputación temporalganancia patrimonialoperaciones a plazosprecio aplazadotitularidad jurídica LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.cLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2.d
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt