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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Betriebliche Altersvorsorge: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Präzisierte Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 20 Auskünfte · 2016–2026

Geltende Auffassung

Leistungen aus betrieblichen Altersvorsorgeplänen gelten als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Die vom Unternehmen geleisteten Beiträge werden als Arbeitgeberbeiträge eingestuft und werden nicht auf die Beitragsgrenze des Arbeitnehmers angerechnet. Rentenleistungen aus Versicherungsverträgen zur Abwicklung von Pensionsverpflichtungen sind von den Abzugsfähigkeiten gemäß Artikel 18 des LIRPF (Einkommensteuergesetz) ausgeschlossen.

Die DGT hält an der Einstufung der Leistungen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit fest. Es wurde präzisiert, dass die entsprechenden Beiträge des Trägers nicht als Arbeitgeberbeiträge für die Grenze von 8.500 Euro zählen. Zudem wurde der Ausschluss von Abzugsfähigkeiten für Leistungen aus Versicherungsverträgen zur Abwicklung von Pensionsverpflichtungen festgelegt.

Wendepunkte

  1. V0299-22

    Legt fest, dass die durch Tarifverträge festgelegten Arbeitgeberbeiträge keine Arbeitnehmerbeiträge im Sinne der Grenze des Artikels 52.1 des Gesetzes 35/2006 sind.

  2. V2082-22

    Stellt klar, dass der über die Gehaltsabrechnung erhaltene entsprechende Beitrag des Trägers nicht als Arbeitgeberbeitrag für die Anwendung der erhöhten Grenze von 8.500 Euro gilt.

  3. V0137-25

    Bestimmt, dass Rentenleistungen aus Versicherungsverträgen zur Abwicklung von Pensionsverpflichtungen von den Abzugsfähigkeiten gemäß Artikel 18 des LIRPF ausgeschlossen sind.

Analyse auf Grundlage von 19 der 20 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

20
V0818-25 16. Mai 2025

Keine 40-Prozent-Reduktion auf Rentenzahlungen aus Pensionsplänen möglich

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
rendimientos del trabajoplan de pensiones de empleorenta aseguradareducción del 40 por 100contingencia LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a.3LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 45
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0781-21 31. März 2021

Möglichkeit der 40 %-Reduzierung bei der Auszahlung von Pensionsplänen aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit (unter bestimmten Bedingungen)

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
rendimientos del trabajoplan de pensiones de empleodesempleo de larga duraciónreducción del 40%derechos consolidados LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a.3LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. disposición transitoria duodécima
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1941-20 15. Juni 2020

Besteuerung von Rentenplanleistungen erfolgt im Jahr der Fälligkeit

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
rendimientos del trabajoimputación temporalexigibilidadplan de pensiones de empleocontingencia de jubilación LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a).3ªLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.a)
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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