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V0137-25 12. Februar 2025 · SG de Operaciones Financieras Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Keine Anwendung der 30-prozentigen Minderung auf Leistungen aus einer Kollektivversicherung zur Abgeltung von Pensionsverpflichtungen

Ein Rentner erkundigte sich, ob er die 30-prozentige Minderung auf eine Kapitalauszahlung aus einer Kollektivversicherung anwenden kann, die mit einem betrieblichen Altersvorsorgeplan verknüpft ist. Die DGT stellt fest, dass diese Minderung nicht anwendbar ist, da es sich um eine Leistung gemäß Art. 17.2.a) 5. LIRPF handelt.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Besteuerung der aus der Kollektivversicherung erhaltenen Leistung. Möglichkeit der Anwendung der 30-prozentigen Ermäßigung.

Die Entscheidung der DGT

Ruhegehaltsleistungen aus Versicherungsverträgen, die Pensionsverpflichtungen instrumentieren, gelten gemäß Artikel 17.2.a) 5. der LIRPF als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Da sie unter diesem Abschnitt klassifiziert sind, ist das erhaltene Kapital von den in Artikel 18 der LIRPF vorgesehenen Ermäßigungen ausgeschlossen, einschließlich der Ermäßigung von 30 %.

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