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Die Anfragende möchte wissen, ob Beiträge zu einem betrieblichen Rentenplan für ihre Gesellschafter geleistet werden können und ob dabei der erhöhte Abzugsbeschränkung im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) Anwendung findet. Die DGT stellt klar, dass an betrieblichen Plänen nur Arbeitnehmer mit einem Arbeitsverhältnis teilnehmen können und dass Mehrheitsgesellschafter in der Regel ein geschäftliches und kein arbeitsrechtliches Verhältnis unterhalten.
Cuestión planteada Posibilidad de realizar aportaciones a un plan de pensiones de empleo a favor de sus socias con posibilidad de reducir la base imponible aplicando del límite incrementado para planes de pensiones de empleo recogido en la Ley 35/2006.
En los planes de pensiones de empleo solo pueden ser partícipes los empleados de la empresa promotora que mantengan una relación laboral con la misma. Si las socias mantienen una relación exclusivamente mercantil con la sociedad, la empresa no puede realizar contribuciones a su favor en planes de empleo. Por tanto, dichas socias no podrán beneficiarse del límite incrementado de reducción en la base imponible previsto en el artículo 52 de la LIRPF.
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