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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Quantitative Grenze: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 35 Auskünfte · 2014–2025

Geltende Auffassung

Für Steuerpflichtige mit mehr als einem Arbeitgeber liegt die Grenze für die Nichtabgabepflicht bei 22.000 Euro, sofern die Summe der Einkünfte des zweiten und der weiteren Arbeitgeber 1.500 Euro pro Jahr nicht überschreitet. Steuerfreie Einkünfte werden bei der Bestimmung, ob diese Grenze überschritten wird, nicht berücksichtigt. Im Falle des RGAT (Einkünfte aus Vermögensverwaltung) wird die Grenze von 50.000 Euro unabhängig für jeden der drei Vermögensblöcke (Konten, Wertpapiere und Immobilien) angewendet.

Die Position der DGT zu den Grenzen der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bleibt in ihrer Struktur konstant, wobei der Schwellenwert von 22.000 Euro angewendet wird, wenn die zusätzlichen Zahlungen weniger als 1.500 Euro betragen. Die Auskünfte bestätigen die Anwendung dieses Kriteriums und präzisieren, dass steuerfreie Einkünfte bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Die Abfolge führt schließlich Kriterien zum RGAT ein, die nach einer Logik unabhängiger Blöcke funktionieren.

Wendepunkte

  1. V1540-24

    Stellt klar, dass steuerfreie Einkünfte bei der Bestimmung der Deklarationspflicht nicht berücksichtigt werden.

  2. V1559-25

    Legt fest, dass die Grenze von 50.000 Euro des RGAT unabhängig für jeden der drei Vermögensblöcke angewendet wird.

Analyse auf Grundlage von 33 der 35 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1559-25 3. Sept. 2025

Die 50.000-Euro-Grenze für das Formular 720 gilt unabhängig für jeden Vermögensblock

SG de Tributos
modelo 720obligación de informaciónbloque patrimoniallímite cuantitativobienes en el extranjero RGAT — RD 1065/2007, Reglamento General de Actuaciones Tributarias art. 39RGAT — RD 1065/2007, Reglamento General de Actuaciones Tributarias art. 42 bis
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1114-25 26. Juni 2025

Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung (IRPF), wenn Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit von mehr als einem Zahler bezogen werden und die Grenzwerte des Art. 96 LIRPF überschritten werden

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoobligación de declararlímite cuantitativoretenciónpagador LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 76.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3006-20 5. Okt. 2020

IRPF-Abzug auf Renten hängt von der Überschreitung der Freigrenzen ab

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoretenciónpensión de jubilaciónlímite cuantitativomínimo personal y familiar LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.aLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2833-19 15. Okt. 2019

Keine Einkommensteuerpflicht bei Arbeitseinkommen unter 22.000 Euro (mit Ausnahmen)

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoobligación de declararlímite cuantitativodeducción por inversión en vivienda habitualperíodo impositivo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 96.2.aLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 96.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2611-19 24. Sept. 2019

Lohnsteuerabzug abhängig von der Vertragslaufzeit (ein Jahr oder weniger)

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoretencióncontrato de duración inferior al añoregularización de retencioneslímite cuantitativo RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 80RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 81
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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