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Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob er eine Steuererklärung abgeben muss, da er eine spanische Rente von 13.500 Euro und eine ausländische Rente von 960 Euro ohne Abzug von Quellensteuer bezieht. Die DGT antwortet, dass keine Erklärungspflicht besteht, da der festgelegte Grenzwert nicht überschritten wird.
Cuestión planteada Si está obligado a presentar declaración por el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas por la percepción de las citadas pensiones.
El límite para no declarar por rendimientos del trabajo es de 22.000 euros anuales cuando la suma de las cantidades de los segundos y restantes pagadores no supera los 1.500 euros anuales. Dado que la segunda pensión es de 960 euros, el límite aplicable es de 22.000 euros. Al no superar dicha cuantía, el contribuyente no está obligado a presentar declaración.
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