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Ein in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger mit einer spanischen Rente von 12.638 Euro und einer deutschen Rente von weniger als 1.500 Euro erkundigt sich nach der Einkommensgrenze für die Abgabepflicht der Einkommensteuer. Die DGT stellt fest, dass die anwendbare Grenze bei 22.000 Euro pro Jahr liegt.
Cuestión planteada En relación con la obligación de presentar declaración por el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, ¿qué límite se aplica? ¿22.000 ó 14.000 euros?.
El límite de 14.000 euros para rendimientos del trabajo se reduce a 22.000 euros cuando la suma de las cantidades percibidas de un segundo y restantes pagadores no supera los 1.500 euros anuales. Esto se aplica según el artículo 96.3.a).1º de la LIRPF. En este caso, al ser la segunda pensión inferior a 1.500 euros, el límite es de 22.000 euros.
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