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Eine in Spanien ansässige Person bezieht eine Rente aus Belgien sowie eine Witwenrente aus Spanien und fragt nach der Deklarationspflicht. Die DGT stellt fest, dass sich die Grenze für die Abgabepflicht reduziert, da der ausländische Zahler nicht zur Quellensteuer verpflichtet ist, weshalb die Steuererklärung eingereicht werden muss.
Da der Betrag des zweiten Zahlers (INSS aus Spanien, nach Höhe geordnet) weniger als 1.500 Euro beträgt, besteht die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2024?
Si el pagador de los rendimientos del trabajo no está obligado a retener, el límite para no declarar es de 15.876 euros anuales. Dado que un pagador extranjero no constituye una entidad no residente que opere en España con o sin establecimiento permanente, no tiene obligación de retener. Por tanto, al superar dicho límite de 15.876 euros, el contribuyente está obligado a presentar la declaración.
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