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Ein in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger mit einer Sozialversicherungspension von weniger als 15.000 Euro und einer Schweizer Rente von weniger als 1.500 Euro erkundigt sich nach der Steuerpflicht. Die DGT stellt klar, dass keine Deklarationspflicht besteht, da die in diesem Fall geltende Grenze von 22.000 Euro nicht überschritten wird.
Cuestión planteada Si está obligada a presentar declaración por el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas por la percepción de las citadas pensiones.
El límite para no declarar es de 22.000 euros cuando la suma de las cantidades de los segundos y restantes pagadores no supera los 1.500 euros anuales. Al ser la pensión de Suiza inferior a dicho importe, se aplica el límite de 22.000 euros para rendimientos del trabajo. Como las rentas no superan ese umbral, el contribuyente no está obligado a presentar la declaración.
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