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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Vorzeitiger Ruhestand: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 90 Auskünfte · 2021–2026

Geltende Auffassung

Das Ereignis des vorzeitigen Ruhestands tritt in dem Moment ein, in dem die Voraussetzungen für dessen Bezug erfüllt sind, wie etwa die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine betriebsbedingte Kündigung und der Übergang in die Arbeitslosigkeit. Um die Reduzierung um 40 % auf Beiträge vor 2007 anzuwenden, muss die Leistung im Kalenderjahr des Eintritts des Ereignisses oder in den beiden darauffolgenden Jahren bezogen werden. Wenn vor dem ordentlichen Ruhestand keine Leistungen bezogen werden, gilt das Ereignis als eingetreten, sobald der Zugang zum Ruhestand bei der Sozialversicherung (Seguridad Social) erfolgt.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich des Zeitpunkts des Eintritts des Ereignisses in Fällen des vorzeitigen Ruhestands konstant. Die Auskünfte aus den Jahren 2023 und 2024 bekräftigen, dass die Frist für die 40 %-Reduzierung ab dem Kalenderjahr berechnet wird, in dem die Voraussetzungen für den vorzeitigen Bezug erfüllt sind. Es sind keine dogmatischen Änderungen zu beobachten, sondern eine einheitliche Anwendung des Kriteriums hinsichtlich der Fristenberechnung.

Analyse auf Grundlage von 89 der 90 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 17. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2384-24 20. Nov. 2024

40 %-Reduzierung für Beiträge vor 2007: Nur einmalig pro Rentenereignis anwendbar

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
contingencia de jubilaciónrescate en forma de capitalrégimen transitorioreducción del 40 por cientoaportaciones anteriores a 2007 LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a.3LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 50
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0467-24 19. März 2024

Keine Anwendung der 40 %-Minderung möglich, da die Übergangsfrist abgelaufen ist

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
contingencia de jubilaciónrégimen transitorioreducción del 40%desempleo de larga duraciónjubilación anticipada LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a.3LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. Disposición transitoria duodécima
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0465-24 19. März 2024

Anwendung des 40 %-Abzuges bei Pensionsplänen bei vorzeitigem Ruhestand möglich

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
rendimientos del trabajocontingencia de jubilaciónjubilación anticipadarégimen transitorioreducción del 40% LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a.3LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. Disposición transitoria duodécima
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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