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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die im Rahmen des vorzeitigen Ruhestands erhaltene Prämie die 30 %ige Minderung gemäß Art. 18.2 LIRPF rechtfertigt. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Erzielungsperiode der Einkünfte mehr als zwei Jahre umfasst und diese einem einzigen Veranlagungszeitraum zugerechnet werden.
Cuestión planteada - Aplicación de la reducción señalada en el artículo 18.2 de la Ley 35/2006, de 28 de noviembre, del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Para aplicar la reducción del 30% sobre rendimientos del trabajo con periodo de generación superior a dos años, deben cumplirse dos condiciones: que el rendimiento esté vinculado a una antigüedad en la empresa de al menos ese periodo y que el convenio o contrato que lo establece supere también los dos años. Además, el rendimiento debe imputarse en un único periodo impositivo y no superar los 300.000 euros anuales. No se aplica la reducción si se han aplicado beneficios similares en los cinco periodos impositivos anteriores.
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