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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Fremdfinanzierung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 63 Auskünfte · 2022–2026

Geltende Auffassung

Die Novation, Subrogation oder der Austausch eines Darlehens erschöpft nicht das Recht auf Abzug für den Erwerb des Hauptwohnsitzes, sofern das neue Darlehen zur Tilgung des vorherigen verwendet wird. Die Stornierungskosten und die Raten des neuen Darlehens sind im proportionalen Anteil abzugsfähig, der dem ursprünglichen Darlehen zuzurechnen ist. Nicht abzugsfähig ist der Teil des neuen Kapitalbetrags, der für andere Zwecke als den Erwerb oder die Sanierung der Wohnung verwendet wird.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Fortführung des Abzugs bei Novations- oder Darlehensaustauschgeschäften konstant. Die Auskünfte aus den Jahren 2022, 2024 und 2025 bekräftigen, dass das Recht bestehen bleibt, sofern der neue Kredit den vorherigen tilgt und die Abzugsfähigkeit auf den proportionalen Anteil beschränkt bleibt, der für die Wohnung bestimmt ist. In diesem Bereich sind keine Kriterienänderungen festzustellen.

Analyse auf Grundlage von 58 der 63 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 16. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

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