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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Präzisierte Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 34 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Abfindungen aufgrund der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses sind Einkünfte aus nicht wesentlich unregelmäßiger Tätigkeit. Um den Abzug von 30 % gemäß Artikel 18.2 des LIRPF (Einkommensteuergesetz) anzuwenden, ist es zwingende Voraussetzung, dass diese Einkünfte einer einzigen Steuerperiode zugerechnet werden. Zudem muss der Zeitraum der Entstehung der Einkünfte mehr als zwei Jahre betragen.

Die Position der DGT hat sich von der Auffassung, dass eine einvernehmliche Auflösung keine Befreiung bei bestimmten Entlassungsplänen zulässt (V1108-16), hin zu der Bestätigung entwickelt, dass diese doch eine nicht wesentlich unregelmäßige Tätigkeit darstellt (V0411-17). Die Entwicklung konzentrierte sich darauf, die Anforderungen für die Anwendung des Abzugs zu präzisieren, wie etwa die Zurechnung zu einer einzigen Steuerperiode und einen Entstehungszeitraum von mehr als zwei Jahren.

Wendepunkte

  1. V0411-17

    Legt fest, dass Beträge aus einvernehmlichen Auflösungen als Einkünfte aus nicht wesentlich unregelmäßiger Tätigkeit gelten, was den Abzug von 30 % ermöglicht, sofern sie einer einzigen Steuerperiode zugerechnet werden.

  2. V0997-21

    Präzisiert, dass für den Abzug gemäß Artikel 18.2 des LIRPF der Entstehungszeitraum der Einkünfte mehr als zwei Jahre betragen muss, wobei die Betriebszugehörigkeit und die Vereinbarung an diese Frist gekoppelt sind.

Analyse auf Grundlage von 33 der 34 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2639-22 27. Dez. 2022

Abfindung bei Aufhebungsvertrag als Arbeitslohn steuerpflichtig

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoextinción de relación laboralmutuo acuerdoreducción por irregularidadexención por despido LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7 e)LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2455-22 30. Nov. 2022

Abfindung nach Tod des Arbeitnehmers unterliegt der Erbschaftsteuer

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajohecho imponibletítulos sucesoriosretencionesimpuesto sobre sucesiones LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LISD — Ley 29/1987 de Sucesiones y Donaciones art. 3.1.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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