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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Neu gegründete Unternehmen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 45 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Neu gegründete Unternehmen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, unterliegen in der ersten und zweiten Periode mit positivem steuerpflichtigem Einkommen einem Steuersatz von 15 %. Sie können diesen Satz nicht anwenden, wenn es sich um reine Vermögensverwaltungsgesellschaften handelt, wenn sie gemäß Artikel 42 des Handelsgesetzbuches Teil eines Konzerns sind oder wenn die Tätigkeit die Übertragung einer vorangegangenen Tätigkeit von verbundenen Personen oder Unternehmen darstellt. Die Konzernzugehörigkeit muss spezifisch in den ersten beiden Perioden mit positivem steuerpflichtigem Einkommen analysiert werden.

Die Position der DGT bleibt im Kern des Kriteriums stabil und konzentriert sich auf das Verbot der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes in Fällen der Übertragung von Tätigkeiten verbundener Unternehmen oder der Zugehörigkeit zu Konzernen. Im Laufe der Auskünfte wurden die Anforderungen präzisiert, damit eine Tätigkeit als wirtschaftlich gilt, wie etwa die Organisation von Mitteln bei der Vermietung von Immobilien oder bei der Immobilienentwicklung. Es sind keine grundlegenden Richtungswechsel zu beobachten, sondern eine konsequente Anwendung der Beschränkungen des LIS (Gesetz über die Körperschaftsteuer).

Wendepunkte

  1. V2516-23

    Legt fest, dass für die Vermietung von Immobilien eine wirtschaftliche Tätigkeit die Organisation von Mitteln erfordert, wobei die Notwendigkeit einer mit einem Arbeitsvertrag und in Vollzeit beschäftigten Person erwähnt wird.

  2. V5236-26

    Präzisiert, dass die Bedingung der Konzernzugehörigkeit spezifisch in der ersten Steuerperiode mit positivem steuerpflichtigem Einkommen und in der unmittelbar darauf folgenden Periode analysiert werden muss.

Analyse auf Grundlage von 41 der 45 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1114-26 19. Mai 2026

Neugegründete Unternehmen können den ermäßigten Steuersatz von 15 % anwenden

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
entidad de nueva creacióntipo de gravamen reducidoactividad económicaentidades vinculadasbase imponible positiva LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 5.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 18
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2024-25 29. Okt. 2025

Neu gegründete Unternehmen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, können im ersten Zeitraum mit positivem Grund und im darauffolgenden Zeitraum mit dem Satz von 15 % besteuert werden

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
entidad de nueva creaciónactividad económicatipo reducidobase imponible positivaentidad patrimonial LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 5.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 18
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2023-25 29. Okt. 2025

Neu gegründete Unternehmen können in den ersten zwei Zeiträumen mit positivem steuerpflichtigem Ertrag mit 15 % besteuert werden, sofern keine Übertragung von Tätigkeiten verbundener Unternehmen oder eine vorherige Ausübung durch natürliche Personen mit einer Beteiligung von mehr als 50 % vorliegt

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
entidad de nueva creaciónactividad económicatipo reducidoentidades vinculadasbase imponible positiva LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 5.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 18
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2848-23 23. Okt. 2023

Neugründete Unternehmen können den ermäßigten Steuersatz von 15 % anwenden

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
entidad de nueva creacióntipo impositivo reducidoentidad patrimonialactividad económicapersonas vinculadas LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 5.2LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 18.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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