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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Kollektive Entlassung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 46 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Die Abfindung bei einer kollektiven Entlassung ist bis zu dem Betrag steuerfrei, der dem niedrigeren Wert zwischen der gesetzlichen Entschädigungssumme gemäß dem Arbeiterstatut (Estatuto de los Trabajadores) für eine unrechtmäßige Kündigung und der Grenze von 180.000 Euro entspricht. Der darüber hinausgehende Betrag wird als Arbeitsertrag besteuert. Eine Reduzierung um 30 Prozent kann angewendet werden, wenn der Zeitraum der Entstehung mehr als zwei Jahre beträgt und die Betragsgrenzen der LIRPF (Ley del IRPF) eingehalten werden.

Die Position der DGT ist seit 2016 konstant und wendet die Grenze von 180.000 Euro zusammen mit den Bestimmungen des Arbeiterstatuts an. Die einzige relevante Änderung trat im Jahr 2015 ein, als für Konsultationszeiträume vor dem 1. August 2014 diese Obergrenze von 180.000 Euro noch nicht galt. Seitdem ist das Kriterium einheitlich.

Wendepunkte

  1. V4449-16

    Legt die Anwendung der Grenze von 180.000 Euro zusammen mit den Grenzen des Arbeiterstatuts für Entlassungen aus wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen, produktionsbedingten Gründen oder aufgrund höherer Gewalt fest.

Analyse auf Grundlage von 35 der 46 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 15. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2262-23 27. Juli 2023

Die Frist für die Anwendung der 40 %igen Ermäßigung auf Rentenpläne endet am 31. Dezember 2024, wenn die Auszahlung vorzeitig aufgrund einer Kündigung erfolgt

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
contingencia de jubilaciónprestación en forma de capitalrégimen transitorioreducción del 40%rendimientos del trabajo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a.3LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. Disposición transitoria duodécima
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1587-23 6. Juni 2023

Die Frist für die Anwendung der 40%igen Ermäßigung bei Rentenplänen beginnt mit dem Eintritt des Versicherungsfalls (vorzeitige Auszahlung aufgrund von Kündigung)

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
contingencia de jubilaciónrégimen transitorioreducción del 40%prestación en forma de capitalrendimientos del trabajo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a.3LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. Disposición transitoria duodécima
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1441-23 25. Mai 2023

Frist für die 40 %-Minderung bei der Auszahlung von Rentenplänen endet am 31. Dezember 2024 bei vorzeitiger Auszahlung infolge einer Kündigung

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
contingencia de jubilaciónrescate de plan de pensionesreducción del 40%régimen transitoriodespido colectivo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a.3LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. Disposición transitoria duodécima
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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