Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Abfindung bei einer kollektiven Entlassung ist bis zu dem Betrag steuerfrei, der dem niedrigeren Wert zwischen der gesetzlichen Entschädigungssumme gemäß dem Arbeiterstatut (Estatuto de los Trabajadores) für eine unrechtmäßige Kündigung und der Grenze von 180.000 Euro entspricht. Der darüber hinausgehende Betrag wird als Arbeitsertrag besteuert. Eine Reduzierung um 30 Prozent kann angewendet werden, wenn der Zeitraum der Entstehung mehr als zwei Jahre beträgt und die Betragsgrenzen der LIRPF (Ley del IRPF) eingehalten werden.
Die Position der DGT ist seit 2016 konstant und wendet die Grenze von 180.000 Euro zusammen mit den Bestimmungen des Arbeiterstatuts an. Die einzige relevante Änderung trat im Jahr 2015 ein, als für Konsultationszeiträume vor dem 1. August 2014 diese Obergrenze von 180.000 Euro noch nicht galt. Seitdem ist das Kriterium einheitlich.
Wendepunkte
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Legt die Anwendung der Grenze von 180.000 Euro zusammen mit den Grenzen des Arbeiterstatuts für Entlassungen aus wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen, produktionsbedingten Gründen oder aufgrund höherer Gewalt fest.
Analyse auf Grundlage von 35 der 46 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 15. September 2026.