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Eine durch eine Massenentlassung betroffene Person erkundigte sich nach der Frist für die Anwendung des 40 %-Abzugs auf Beiträge vor 2007. Die DGT stellt klar: Erfolgt die Auszahlung der Leistung vorzeitig aufgrund der Entlassung, tritt das Ereignis in diesem Moment ein, und die Frist für den Abzug läuft in den folgenden zwei Kalenderjahren ab.
Gestellte Frage: Verfügbare Frist zur Anwendung der im Übergangsregime vorgesehenen 40-prozentigen Ermäßigung.
Wenn die Altersrente aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Arbeitslosigkeit (kollektive Entlassung) vorzeitig bezogen wird, tritt das Ereignis ein, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind. Um die 40 %ige Ermäßigung auf vor 2007 geleistete Beiträge anzuwenden, muss die Leistung im Jahr des Eintretens oder in den beiden folgenden bezogen werden. Im Falle eines Eintretens im Jahr 2022 endet die Frist am 31. Dezember 2024.
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