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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Einkommenskorrelation: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 48 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Für die Abziehbarkeit von Aufwendungen bei der direkten Schätzung (estimación directa) ist es zwingend erforderlich, dass eine Korrelation mit den Einkünften besteht und nachgewiesen wird, dass die Aufwendung im Rahmen der Tätigkeit entstanden ist. Die Überprüfung dieser Verbindung ist eine Tatsachenfrage, die in die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Prüfungsbehörden fällt. Die Aufwendung muss durch eine Rechnung belegt und in den vorgeschriebenen Büchern erfasst sein.

Die Position der DGT bleibt im Laufe der Zeit konstant. Seit 2014 verlangt die Verwaltung den Nachweis der Korrelation mit den Einkünften sowie die dokumentarische Rechtfertigung, wobei die Beweislast für die Verbindung als Tatsachenfrage der Betriebsprüfung obliegt.

Analyse auf Grundlage von 43 der 48 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

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V0776-22 11. Apr. 2022

Reise- und Verpflegungskosten ab dem Wohnsitz sind nicht abzugsfähig

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
estimación directacorrelación de ingresoselementos afectosgastos de manutenciónactividad económica LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 28LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 30
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0262-22 14. Feb. 2022

Abzugsfähigkeit der Miete in saisonalen Inaktivitätsperioden

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
estimación directacorrelación de ingresosactividad estacionalderecho a la deducciónempresario profesional LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 28LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 30
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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