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V3277-23 21. Dezember 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación directa

Abzugsfähigkeit von Masterstudienkosten hängt von deren Korrelation mit den Einkünften der Tätigkeit ab

Ein selbstständiger Rechtsanwalt erkundigt sich, ob die Kosten für einen Master in Steuerrecht als Fortbildungsausgaben steuerlich absetzbar sind. Die DGT stellt klar, dass die Abzugsfähigkeit davon abhängt, dass der Zusammenhang zwischen der Ausgabe und den Einkünften der wirtschaftlichen Tätigkeit nachgewiesen wird.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Feststellung der Abziehbarkeit der Kosten des genannten offiziellen Masterstudiums als Ausbildungskosten zur Ermittlung des Nettoertrags der ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit.

Die Entscheidung der DGT

Die Abziehbarkeit von Ausgaben ist an den Grundsatz der Korrelation mit den Einnahmen gebunden, wobei nachzuweisen ist, dass sie im Rahmen der Tätigkeit entstanden sind. Die Überprüfung dieser Korrelation ist eine Tatsachenfrage, die in die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Prüfungsbehörden fällt. Zudem muss die Ausgabe durch eine Rechnung belegt und in den vorgeschriebenen Büchern erfasst sein.

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