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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Operatives Ergebnis: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 27 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Das operative Ergebnis für die Anwendung der Abzugsbeschränkung für Finanzaufwendungen gemäß Artikel 16 des LIS (Gesellschaftsteuergesetz) darf keine finanzielle Komponente enthalten. Ergebnisse aus Beteiligungsverträgen (cuentas en participación) werden als Finanzerträge oder Finanzaufwendungen behandelt und sind vom operativen Ergebnis ausgeschlossen. Die Zinsen aus partizipativen Darlehen gelten als abzugsfähige Finanzaufwendungen, die der 30 %-Grenze des operativen Ergebnisses unterliegen.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Definition des operativen Ergebnisses als ein Konzept, das finanzielle Elemente ausschließt, konstant. Die Auskünfte bestätigen, dass sowohl die Ergebnisse aus Beteiligungsverträgen als auch die Zinsen aus partizipativen Darlehen als Finanzerträge oder Finanzaufwendungen behandelt werden müssen und somit bei der Berechnung des operativen Ergebnisses für die Grenze nach Artikel 16 unberücksichtigt bleiben.

Wendepunkte

  1. V3727-15

    Legt fest, dass das operative Ergebnis das Betriebsergebnis aus unterbrochenen Geschäftsvorgängen enthalten muss, wobei dieselben Anpassungen wie beim Gesamtergebnis anzuwenden sind.

  2. V0099-23

    Stellt klar, dass die Ergebnisse aus Beteiligungsverträgen als Finanzerträge oder Finanzaufwendungen behandelt werden und nicht Teil des operativen Ergebnisses sind.

Analyse auf Grundlage von 23 der 27 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0047-26 13. Jan. 2026

Zinssätze bei partizipativen Darlehen zwischen nicht verbundenen Gesellschaften sind Finanzerträge für den Darlehensgeber und abzugsfähige Aufwendungen für den Darlehensnehmer

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
préstamo participativoingresos financierosgastos financierosgrupo de sociedadesdevengo LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 11
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2108-16 17. Mai 2016

Gesellschaften in einer konsolidierbaren Gruppe eines Kreditinstituts können für die Abziehbarkeit von Finanzierungskosten als Kreditinstitute gelten

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
gastos financieros netosentidad de créditogrupo consolidablebeneficio operativonormativa de solvencia TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 20TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 20.6.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2155-15 14. Juli 2015

Leasingerträge mindern den Nettofinanzaufwand der steuerlichen Gruppe

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
gastos financieros netosbeneficio operativoarrendamiento financieroconsolidación fiscalingresos financieros TRLIS Texto Refundido Ley Impuesto sobre SociedadesLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 16
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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