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V0012-17 3. Januar 2017 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · entidades transparentes

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an deutschen KG-Gesellschaften können in Spanien und Deutschland steuerpflichtig sein

Eine spanische Gesellschaft erkundigte sich, ob die Veräußerung ihrer Anteile an deutschen Personengesellschaften (KG) als Veräußerung von Anteilen oder als Veräußerung von Immobilienvermögen zu behandeln sei. Die DGT stellt fest, dass die Einkünfte gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen in beiden Staaten steuerpflichtig sein können und dass der Vorgang als Veräußerungsgewinn aus der Übertragung von Anteilen gilt.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1. In Bezug auf die Übertragung, ob die Übertragung für spanische Steuerzwecke als Übertragung von Anteilen oder als Übertragung von Immobilienvermögen anzusehen ist.

Die Entscheidung der DGT

Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an deutschen KGs können nach dem deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommen sowohl in Deutschland als auch in Spanien der Besteuerung unterliegen. Da es sich um eine Übertragung von Anteilen handelt, findet die Befreiung gemäß Artikel 21 des LIS Anwendung, sofern die Anforderungen an die Beteiligung und die Haltedauer erfüllt sind. Das Unternehmen übt eine wirtschaftliche Tätigkeit aus, auch wenn die Geschäftsführung ausgelagert wird, und ist daher keine reine Vermögensverwaltende Gesellschaft. Das Ergebnis der Übertragung wird dem Betriebsergebnis für die Grenze der Abziehbarkeit von Finanzaufwendungen zugerechnet.

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