Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die schuldenbefreiende Übernahme ohne Gegenleistung stellt ein unentgeltliches Rechtsgeschäft dar, das der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegt. Die Bemessungsgrundlage umfasst das ausstehende Kapital, Zinsen und Kosten der Hypothekarsicherung. Handelt es sich bei dem Vorgang um ein Darlehen und nicht um eine Zuwendung, unterliegt er der Grunderwerbsteuer (ITP/AJD), wobei diese Übertragung nach geltender Rechtslage in der Regel von der Steuer befreit ist.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Einstufung der Übernahme ohne Gegenleistung als steuerbarer Sachverhalt der Erbschaft- und Schenkungsteuer konstant. Im Laufe der Auskünfte wurde präzisiert, dass das Fehlen des 'animus donandi' (wie etwa bei der Rückzahlung von Darlehen oder der Auseinandersetzung des ehelichen Güterstandes) eine Besteuerung als Schenkung ausschließt. Die Entwicklung konzentriert sich auf die Abgrenzung der Bemessungsgrundlage und die Beweislast zur Widerlegung der Unentgeltlichkeit.
Wendepunkte
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Präzisiert die Zusammensetzung der Bemessungsgrundlage unter Einbeziehung der Hypothekenverantwortung, des ausstehenden Kapitals, der Zinsen und sonstiger Sicherungskosten.
Analyse auf Grundlage von 15 der 16 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.