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Immobilienkaufkosten-Rechner Spanien
Schaetzen Sie alle anfallenden Nebenkosten beim Immobilienerwerb in Spanien: Grunderwerbsteuer oder Mehrwertsteuer, Notar, Grundbuchamt, Rechtsberatung und optionale Hypothekenkosten.
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Der ITP-Satz variiert je nach autonomer Gemeinschaft. Bei Neubauten gilt die nationale MwSt von 10 % plus regionale AJD.
Geschaetzte Kostenaufstellung
Steuer (ITP / MwSt+AJD)
—
Notargebuehren
~0,5 bis 1 % des Kaufpreises (mind. 600 EUR, max. ~1.200 EUR)
—
Grundbuchamt (Registro de la Propiedad)
~0,2 bis 0,5 % des Kaufpreises
—
Anwaltshonorar (Fachanwalt fuer Immobilienrecht)
~1 % des Kaufpreises (mind. 1.500 EUR)
—
NIE-Beschaffung
Gebuehr 12 EUR + Gestoria ~150 EUR
—
Immobilienbewertung (Tasacion)
Richtwert
—
AJD auf die Hypothekenurkunde
Seit 2018 traegt die Bank diese Kosten (Gesetz 5/2019)
0 EUR (traegt die Bank)
Bankbearbeitungsgebuehr
~0,5 bis 1 % des Darlehensbetrags (variiert je nach Bank)
—
Gesamte Kaufnebenkosten
—
Anteil am Kaufpreis
—
Geschaetzter Gesamtbetrag (Kaufpreis + alle Nebenkosten)
—
Hinweis: Notar- und Grundbuchgebuehren werden anhand der gesetzlich festgelegten spanischen Gebuehrenordnungen (RD 1426/1989 und RD 1427/1989) abgeschaetzt. Die Steuersaetze entsprechen dem Stand 2026; regionale Ermaessigungen (Jungkaeufer, Grossfamilien u. a.) koennen abweichen. Bankgebuehren sind Richtwerte und variieren je nach Kreditinstitut.
Dieser Rechner dient nur zur Orientierung. Konsultieren Sie einen Fachberater für eine persönliche Analyse.
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Was kostet ein Immobilienkauf in Spanien fuer Auslaender?
Neben dem Kaufpreis sollten Kaeufer in Spanien in der Regel 10 bis 15 % zusaetzliche Kosten einplanen. Den groessten Posten bildet die Steuer: ITP (Grunderwerbsteuer) bei Bestandsimmobilien von 6 % bis 10 % je nach autonomer Gemeinschaft, oder 10 % Mehrwertsteuer plus regionale AJD bei Neubauten.
Notar- und Grundbuchgebuehren sind in Spanien gesetzlich geregelt (degressiver Tarif) und betragen zusammen rund 0,7 bis 1,5 % des Kaufpreises. Auslaendischen Kaeufers ist dringend anzuraten, einen auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt zu beauftragen, der das Grundbuch prueft, den Vorvertrag und die notarielle Kaufurkunde begleitet und die korrekte Steuerabfuehrung sicherstellt.
BMC unterstuetzt auslaendische Investoren waehrend des gesamten Kaufprozesses in Spanien. Mehr erfahren Sie bei unserem Immobilienrecht-Service sowie unserer Beratung zu Immigration und internationaler Mobilitaet fuer auslaendische Kaeufer.
Haeufig gestellte Fragen
Welche Steuern fallen beim Immobilienkauf in Spanien an?
Beim Kauf einer Bestandsimmobilie faellt die Grunderwerbsteuer ITP (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales) an, die je nach autonomer Gemeinschaft zwischen 6 % und 10 % betraegt. Beim Kauf einer Neubauwohnung vom Bautraeger gelten stattdessen 10 % Mehrwertsteuer (IVA) plus die regionale Urkundenstempelsteuer (AJD) von 0,5 bis 2 %. Madrid hat mit 6 % ITP den guenstigsten Satz.
Was kosten Notar und Grundbuchamt in Spanien?
Die Notargebuehren liegen in der Regel zwischen 0,2 % und 0,5 % des Kaufpreises (Mindestbetrag ca. 400 EUR). Die Eintragung ins Grundbuch kostet etwa 0,1 bis 0,25 % des Kaufpreises. Dazu kommen Gestoria-Gebuehren (200 bis 500 EUR) fuer die Abwicklung der Steuererklaerungen und Eintragungsfoermailitaeten.
Brauche ich einen Anwalt, um in Spanien eine Immobilie zu kaufen?
Ein Anwalt ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber fuer auslaendische Nicht-EU-Buerger dringend empfohlen. Er prueft das Grundbuch und laufende Belastungen, begleitet die Unterzeichnung des Kaufvertrags (arras) und der notariellen Urkunde, uebernimmt ggf. die Beschaffung der spanischen Steueridentifikationsnummer (NIE) und stellt sicher, dass alle anfallenden Steuern korrekt abgefuehrt werden. Honorare liegen typischerweise bei 0,5 bis 1 % des Kaufpreises.
Was ist die NIE und warum brauche ich sie?
Die NIE (Numero de Identificacion de Extranjero) ist die spanische Steueridentifikationsnummer, die jeder auslaendische Kaeufer benoetigt. Ohne NIE koennen weder der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet noch die faelligen Steuern entrichtet werden. BMC kann die Beantragung koordinieren, was in der Regel 2 bis 6 Wochen in Anspruch nimmt.
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Methodik und Quellen
Dieser Rechner schaetzt die Gesamterwerbskosten fuer Immobilien in Spanien fuer das Jahr 2026. Notar- und Grundbuchgebuehren werden anhand der Gebuehrenordnungen RD 1426/1989 und RD 1427/1989 approximiert.
Annahmen dieses Rechners
- Grunderwerbsteuer (ITP) - Bestandsimmobilien
- Regionale Steuersaetze 2026: Madrid 6 %, Andalusien 7 %, Katalonien 10 %, Valencia 10 %, Kanarische Inseln 6,5 %, Balearen 8 %, Murcia 8 %. Regionale Ermaessigungen (z. B. Jungkaeufer, Grossfamilien) werden nicht beruecksichtigt.
- Neubauten: MwSt + AJD
- Nationale MwSt 10 % auf den Kaufpreis (4 % fuer gefoerderten Wohnungsbau). Regionale AJD auf die Kaufurkunde zu Lasten des Kaeufers. Seit dem Hypothekengesetz 5/2019 traegt die Bank die AJD auf die Hypothekenurkunde.
- Notar und Grundbuch
- Notar: degressiver Tarif RD 1426/1989, zwischen mind. 600 EUR und max. 1.200 EUR. Grundbuchamt: ca. 0,3 % des Kaufpreises, zwischen 150 und 600 EUR.
- Rechtsberatung
- Fachanwalt fuer Immobilienrecht: ca. 1 % des Kaufpreises (mind. 1.500 EUR). Dringend empfohlen fuer auslaendische Kaeufer.
Offizielle Quellen
- ITP — RDLeg 1/1993 (Grunderwerbsteuergesetz)
- AEAT — Modelo 600 (ITP)
- Hypothekengesetz 5/2019 (AJD-Regelung)
Letzte Überprüfung: 2026-06-24
Geprüft von: Barbara Botia — Of Counsel · ICAM 11.233
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