Eigentümer einer Immobilie oder Einkünfte in Spanien als Nicht-Resident? Hier ist, was Sie schulden
Vollständiger Leitfaden zur spanischen Modelo-210-Steuererklärung für Nicht-Residenten (IRNR): Mieteinnahmen, Kapitalgewinne, zugerechnete Einkünfte, Steuersätze (19% EU / 24% Nicht-EU), Abzüge und Fristen.
- REAF
- ICAM
- 5 Standorte in Spanien
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- 30+ Jurisdiktionen
Das Problem
Viele Nicht-EU- und EU-Bürger, die Eigentum in Spanien besitzen oder andere spanische Quelleneinkünfte erhalten, sind sich ihrer Verpflichtungen nach dem Impuesto sobre la Renta de No Residentes (IRNR), der spanischen Nicht-Residenten-Einkommensteuer, nicht bewusst. Die jährliche Einreichung des Modelo 210 ist nicht nur dann erforderlich, wenn eine Immobilie Mieteinnahmen generiert, sondern auch wenn eine Immobilie leer steht — in diesem Fall erhebt die spanische Steuerbehörde eine jährliche fiktive Mieteinnahme (zugerechnete Einkünfte) basierend auf dem Katasterwert der Immobilie. Ausländische Immobilieneigentümer entdecken diese Verpflichtung am häufigsten, wenn sie versuchen, ihre spanische Immobilie zu verkaufen, und der Käufer 3% des Kaufpreises als Vorauszahlung der IRNR des Verkäufers einbehält, oder wenn die spanische Steuerbehörde (AEAT) einen Aufforderungsbrief nach dem Abgleich von Grundbuchdaten mit Steuererklärungsunterlagen sendet. Verspätete Einreichungen ziehen Zuschläge nach sich; das vollständige Unterlassen der Einreichung kann zu Strafen von bis zu 150% des nicht gezahlten Steuerbetrags führen.
Unsere Lösung
Das Nicht-Residenten-Steuerteam von BMC ist auf IRNR-Compliance für Immobilieneigentümer und Investoren aus über 30 Ländern spezialisiert. Wir verwalten den vollständigen Modelo-210-Einreichungszyklus: vierteljährliche Mieteinnahmenerklärungen, jährliche zugerechnete Einkommenseinreichungen, Kapitalgewinnerklärungen beim Immobilienverkauf und Dividenden- oder Zinseinkommenseinreichungen. Wir bestimmen den korrekten Steuersatz (19% für EU/EWR-Residenten, 24% für andere), identifizieren anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen, die den Satz reduzieren können, wenden alle verfügbaren Abzüge für EU-Residenten an und beantragen Erstattungen überschüssiger 3%-Einbehaltungen bei Immobilienverkäufen.
Wie wir vorgehen
Einkommenskategorisierung und Verpflichtungserfassung
Wir überprüfen alle Ihre spanischen Quelleneinkünfte für den relevanten Zeitraum: Mieteinnahmen, Zeiträume persönlicher Nutzung, Gewinne aus Vermögensveräußerungen und etwaige Kapitalanlageeinkünfte. Wir bestimmen, welche Modelo-210-Modalität auf jede Einkommensart anwendbar ist, und identifizieren etwaige anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Ihrem Wohnsitzland.
Steuerberechnung und Abzüge
Für Mieteinnahmen berechnen wir, ob Sie abzugsfähige Ausgaben abziehen können (verfügbar für EU/EWR-Residenten) oder den Bruttobetrag versteuern müssen (Nicht-EU-Residenten mit 24%). Für zugerechnete Einkünfte bei leer stehenden Immobilien wenden wir den korrekten Prozentsatz (1,1% oder 2%) des Katasterwertes an. Für Immobilienverkäufe berechnen wir den steuerpflichtigen Gewinn nach Anpassung des Anschaffungspreises und Anwendung etwaiger Abkommensvorteile.
Vorbereitung und fristgerechte Einreichung des Modelo 210
Wir bereiten die Erklärung mit allen erforderlichen Immobilientdaten (Katasterbezug, Eigentumsanteil), Einkommensbeträgen und Einbehaltungsgutschriften vor. Wir reichen elektronisch innerhalb der anwendbaren Fristen ein — vierteljährlich für Mieteinnahmen, jährlich für zugerechnete Einkünfte, innerhalb von drei Monaten nach Abschluss für Kapitalgewinne.
Einbehaltungsmanagement und Erstattungsanträge
Wenn Sie eine spanische Immobilie verkauft haben und eine 3%-Einbehaltung angewendet wurde, berechnen wir die endgültige IRNR-Haftung und stellen einen Erstattungsantrag für etwaige überschüssige Einbehaltung. Wir beraten auch zur steuerlichen Vertretung in Spanien für Nicht-Residenten, die einen benannten Vertreter bei der AEAT benötigen.
Ich habe eine Wohnung in Alicante von meinen Eltern geerbt und hatte keine Ahnung von den jährlichen IRNR-Verpflichtungen. BMC hat fünf Jahre nicht eingereichte zugerechnete Einkommenserklärungen geordnet, die Erstattung aus dem Verkauf der Immobilie meiner Mutter arrangiert und verwaltet jetzt alles vierteljährlich. Ich habe vollständige Sicherheit.
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Nicht-Residenten-Einkommensteuer in Spanien: ein Überblick
Das Impuesto sobre la Renta de No Residentes (IRNR) ist die Steuer, die auf in Spanien erzielte Einkünfte von Personen angewendet wird, die keine spanischen Steuerresidenten sind. Sie wird getrennt von der regulären Einkommensteuer (IRPF) verwaltet, die für Residenten gilt, und funktioniert auf Basis pro Einkommensereignis anstatt jährlich: verschiedene Einkommensarten haben unterschiedliche Einreichungsfrequenzen und Fristen.
Das Modelo 210 ist das universelle Formular für IRNR-Erklärungen und wird für vier Hauptkategorien von Einkünften aus Spanien verwendet:
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Mieteinnahmen aus spanischen Immobilien: Vierteljährlich eingereicht, berechnet auf Bruttoeinkommen (Nicht-EU-Residenten) oder Nettoeinkommen nach abzugsfähigen Ausgaben (EU/EWR-Residenten).
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Zugerechnete Einkünfte bei leer stehenden Immobilien: Jährlich für das vollständige Jahr eingereicht, berechnet auf den Katasterwert der Immobilie, unabhängig davon, ob sie tatsächliche Einkünfte generiert.
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Kapitalgewinne aus Vermögensverkäufen: Innerhalb von drei Monaten nach dem Abschlussdatum (Escritura de Compraventa) eingereicht, deckt Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, Anteilen an spanischen Unternehmen oder anderen Vermögenswerten in Spanien ab.
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Passive Einkünfte (Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren): Eingereicht, wenn jede Zahlung eingeht, vorbehaltlich etwaiger anwendbarer Doppelbesteuerungsabkommenssätze.
Warum die 3%-Einbehaltung bei Immobilienverkäufen wichtig ist
Eine der häufigsten Überraschungen für nicht-residente Immobilienverkäufer in Spanien ist die obligatorische 3%-Einbehaltung. Nach spanischem Recht ist jeder Käufer spanischer Immobilien von einem nicht-residenten Verkäufer gesetzlich verpflichtet, 3% des vereinbarten Kaufpreises einzubehalten und diesen innerhalb eines Monats nach Abschluss über das Formular Modelo 211 direkt an die AEAT zu zahlen. Das ist nicht verhandelbar und nicht optional.
Aus Sicht des Verkäufers bedeutet dies, dass Sie beim Abschluss 3% weniger als den vereinbarten Preis erhalten. Sie haben dann drei Monate Zeit, Ihr Modelo 210 für den Kapitalgewinn einzureichen und die endgültige IRNR-Haftung zu berechnen. Wenn die Steuer auf Ihren tatsächlichen Gewinn geringer ist als die einbehaltenen 3% (was häufig der Fall ist, wenn der Gewinn im Verhältnis zum Verkaufspreis moderat ist), können Sie eine Erstattung der Differenz beantragen — ein Prozess, der sechs bis achtzehn Monate dauern kann.
Doppelbesteuerungsabkommen: Ihre Haftung reduzieren
Spanien hat Doppelbesteuerungsabkommen mit über 90 Ländern. Viele dieser Abkommen reduzieren die Quellensteuersätze auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren unter die Standard-IRNR-Sätze. Einige Abkommen betreffen auch die Besteuerungsrechte über Kapitalgewinne aus Immobilien, obwohl Spanien im Allgemeinen Besteuerungsrechte über Gewinne aus spanischen Immobilien unabhängig von Abkommensbestimmungen behält.
Um von Abkommenssätzen zu profitieren, müssen Sie die Abkommensbehandlung beantragen — sie wird nicht automatisch angewendet. Wir verwalten diese Abkommensanträge als Teil unseres Nicht-Residenten-Steuerservices.
Häufig gestellte Fragen
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