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Kapitalgewinne-Rechner Spanien 2026
Schätzen Sie Ihre Kapitalertragsteuer in Spanien — Aktien, Fonds, Immobilien oder andere Vermögenswerte — nach dem IRPF-Spartarif 2026 (19 % bis 28 %), der für in Spanien steuerlich Ansässige gilt.
Kapitalgewinnsteuer berechnen
Kaufpreis zuzüglich Nebenkosten (Provisionen, Steuern, Verbesserungen bei Immobilien).
Verkaufspreis abzüglich Veräußerungskosten (Provisionen, Steuern).
Nettoverluste der letzten 4 Jahre, die noch nicht verrechnet wurden.
Ergebnis — IRPF-Spartarif 2026
Bruttogewinn
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Verrechnete Vorjahresverluste
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Steuerpflichtige Nettobemessungsgrundlage
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Aufschlüsselung nach Stufen
Geschätzte Kapitalertragsteuer (IRPF Sparteneinkunft)
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Verlustvortrag: — können auf die nächsten 4 Steuerjahre vorgetragen werden.
Freistellung Hauptwohnsitz: Wenn es sich um Ihren Hauptwohnsitz handelt und der Erlös innerhalb von 2 Jahren in eine neue Hauptwohnung reinvestiert wird, kann der Gewinn vollständig von der IRPF befreit sein. Personen über 65 Jahre genießen eine vollständige Freistellung ohne Reinvestitionspflicht.
Dieser Rechner dient nur zur Orientierung. Konsultieren Sie einen Fachberater für eine persönliche Analyse.
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Kapitalgewinne in Spanien — IRPF-Spartarif
In Spanien werden Veräußerungsgewinne (ganancias patrimoniales) aus dem Verkauf von Vermögenswerten — Immobilien, Aktien, Investmentfonds, Kryptowährungen — in der Sparteneinkunft (Base del Ahorro) der IRPF besteuert. Der progressive Stufentarif 2026 umfasst fünf Stufen: 19 % (bis 6.000 €), 21 % (6.001–50.000 €), 23 % (50.001–200.000 €), 27 % (200.001–300.000 €) und 28 % (über 300.000 €).
Im Gegensatz zu Arbeitseinkommen, das in den Autonomen Gemeinschaften Grenzsteuersätze von über 47 % erreichen kann, ist die Sparteneinkunft auf 28 % auf Staatsebene begrenzt. Dieser Tarif gilt unabhängig von der Haltedauer der Vermögenswerte — es gibt keine Haltedauerermäßigung im spanischen Steuerrecht.
BMC begleitet in Spanien steuerlich Ansässige bei der Optimierung ihrer Steuersituation: vorausschauende Strukturierung vor Veräußerungen, Verlustverrechnung, Freistellungen (Hauptwohnsitz, Über-65-Jährige, Reinvestition in Rentenversicherungen) und IRPF-Erklärung. Erfahren Sie mehr über unseren Kapitalgewinnsteuer-Service und unsere Steuerplanung.
Häufig gestellte Fragen
Wie werden Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren in Spanien besteuert?
Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren (Aktien, Fonds) für in Spanien steuerlich Ansässige unterliegen dem IRPF-Spartarif 2026: 19 % bis 6.000 €, 21 % von 6.001–50.000 €, 23 % von 50.001–200.000 €, 27 % von 200.001–300.000 € und 28 % darüber. Der Nettogewinn ist der Verkaufspreis abzüglich angepasster Anschaffungskosten.
Können Verluste mit Gewinnen verrechnet werden?
Ja. Veräußerungsverluste aus Wertpapieren können mit Veräußerungsgewinnen derselben Kategorie verrechnet werden. Ein verbleibender Nettoverlust kann auf die nächsten 4 Steuerjahre vorgetragen werden. Eine begrenzte Verrechnung (max. 25 % des positiven Saldos) zwischen Kapitalerträgen und Veräußerungsgewinnen ist ebenfalls möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Sparteneinkunft und allgemeiner Bemessungsgrundlage?
Die Sparteneinkunft (Base del Ahorro) umfasst Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen) und Veräußerungsgewinne unabhängig von der Haltedauer. Der Steuertarif ist auf 28 % begrenzt. Die allgemeine Bemessungsgrundlage enthält Arbeitseinkommen und betriebliche Erträge mit Grenzsteuersätzen von bis zu 47 % und mehr (je nach Autonomer Gemeinschaft).
Werden Kryptowährungsgewinne gleich besteuert?
Ja. Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind Veräußerungsgewinne in der Sparteneinkunft und unterliegen denselben Stufen (19–28 %). Staking-, Airdrop- oder Mining-Erträge werden in der Regel als allgemeine Einkünfte eingestuft. Für Kryptos auf ausländischen Börsen über 50.000 € ist das Modell 721 zu beachten.
Dieses Tool liefert eine Orientierungsschätzung. Ein Spezialist kann Ihre konkrete Situation im Detail analysieren.
Veräußern Sie Vermögenswerte in Spanien?
Unsere Steuerberater helfen Ihnen bei der optimalen Strukturierung vor dem Verkauf, der Verlustverrechnung und der IRPF-Erklärung von Kapitalgewinnen in Spanien.