Steuerberater an der Costa del Sol — IRNR, Beckham-Gesetz, Immobilien und Nachfolge für internationale Mandanten
Die Costa del Sol — von Torremolinos über Fuengirola, Marbella, Estepona und Nerja bis hin zu den Innenstädten Ronda und Antequera — weist eines der komplexesten steuerlichen Profile Spaniens auf. Ein dichter internationaler Immobilienmarkt, eine große Gemeinschaft nichtansässiger Eigentümer, eine wachsende Bevölkerung vermögender internationaler Einwohner aus ganz Europa sowie das Zusammenspiel des spanischen nationalen Rechts mit den Andalusien-spezifischen Regionalvorschriften und Dutzenden von Doppelbesteuerungsabkommen schaffen ein Umfeld, das die meisten allgemeinen Steuerberatungskanzleien nicht mit echter Fachkompetenz navigieren können. Der nichtansässige Eigentümer einer Wohnung in Fuengirola, der über digitale Plattformen vermietet, benötigt nicht nur die Modelo 210-Steuererklärung, sondern auch ein Verständnis des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens, der Regelungen der Junta de Andalucía zur touristischen Vermietung und möglicher Umsatzsteuerpflichten in Abhängigkeit von den angebotenen Dienstleistungen. Eine nach Marbella umgezogene Führungskraft, die für ein deutsches Unternehmen tätig ist, muss das Beckham-Gesetz-Regime bewerten, verstehen, wie ihre Aktienoptionen besteuert werden, und wissen, was mit ihrer deutschen privaten Altersvorsorge geschieht. Der nichtansässige Käufer einer Villa in La Zagaleta benötigt eine Vorabberatung zur optimalen Haltestruktur, zum Andalusien-ITP-Satz und zu den laufenden Pflichten als nichtansässiger Eigentümer. Keines dieser Profile passt in den Standardkatalog einer allgemeinen Kanzlei.
Daten in der EU · DSGVO · Unverbindlich
Spezialisierte Beratung und persönlicher Service
BMC berät Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen mit Interessen an der gesamten Costa del Sol von seinem Büro in Málaga aus und ist in der Lage, alles zu übernehmen: von der laufenden Steuerpflichterfüllung für einen lokalen Freiberufler bis hin zu komplexen länderübergreifenden Akquisitionsstrukturen für internationale Investoren. Das BMC-Team beherrscht den andalusischen Regionalrahmen — ISD, ITP und Patrimonio-Befreiungen — sowie die Doppelbesteuerungsabkommen mit den wichtigsten Herkunftsländern der Costa del Sol-Bewohner: dem Vereinigten Königreich, Deutschland, den Niederlanden, Frankreich, Belgien und den nordischen Ländern. Wir beraten auf Englisch und Spanisch, auf Anfrage auch auf Französisch und Deutsch.
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Die Costa del Sol weist eines der komplexesten steuerlichen Profile Spaniens auf
ein hochpreisiger Immobilienmarkt, eine dichte internationale Gemeinschaft und die spezifischen Andalusien-Regionalvorschriften greifen ineinander.
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Nichtansässige Immobilieneigentümer an der Costa del Sol zahlen IRNR zu 19% (EU/EWR) oder 24% (nicht-EU/EWR), mit möglichen Abkommensreduzierungen, die BMC über Modelo 210-Erklärungen verwaltet.
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Ferienvermietungen in Andalusien erfordern eine Registrierung bei der Junta de Andalucía und unterliegen je nach Art der angebotenen Dienstleistungen unterschiedlicher steuerlicher Behandlung.
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Das Beckham-Gesetz (Ley Beckham) ermöglicht internationalen Fachkräften, die an die Costa del Sol umziehen, bis zu sechs Jahre lang pauschal 24% zu zahlen
Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten gestellt werden.
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Das Problem
Die Costa del Sol — von Torremolinos über Fuengirola, Marbella, Estepona und Nerja bis hin zu den Innenstädten Ronda und Antequera — weist eines der komplexesten steuerlichen Profile Spaniens auf. Ein dichter internationaler Immobilienmarkt, eine große Gemeinschaft nichtansässiger Eigentümer, eine wachsende Bevölkerung vermögender internationaler Einwohner aus ganz Europa sowie das Zusammenspiel des spanischen nationalen Rechts mit den Andalusien-spezifischen Regionalvorschriften und Dutzenden von Doppelbesteuerungsabkommen schaffen ein Umfeld, das die meisten allgemeinen Steuerberatungskanzleien nicht mit echter Fachkompetenz navigieren können. Der nichtansässige Eigentümer einer Wohnung in Fuengirola, der über digitale Plattformen vermietet, benötigt nicht nur die Modelo 210-Steuererklärung, sondern auch ein Verständnis des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens, der Regelungen der Junta de Andalucía zur touristischen Vermietung und möglicher Umsatzsteuerpflichten in Abhängigkeit von den angebotenen Dienstleistungen. Eine nach Marbella umgezogene Führungskraft, die für ein deutsches Unternehmen tätig ist, muss das Beckham-Gesetz-Regime bewerten, verstehen, wie ihre Aktienoptionen besteuert werden, und wissen, was mit ihrer deutschen privaten Altersvorsorge geschieht. Der nichtansässige Käufer einer Villa in La Zagaleta benötigt eine Vorabberatung zur optimalen Haltestruktur, zum Andalusien-ITP-Satz und zu den laufenden Pflichten als nichtansässiger Eigentümer. Keines dieser Profile passt in den Standardkatalog einer allgemeinen Kanzlei.
Unsere Lösung
BMC berät Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen mit Interessen an der gesamten Costa del Sol von seinem Büro in Málaga aus und ist in der Lage, alles zu übernehmen: von der laufenden Steuerpflichterfüllung für einen lokalen Freiberufler bis hin zu komplexen länderübergreifenden Akquisitionsstrukturen für internationale Investoren. Das BMC-Team beherrscht den andalusischen Regionalrahmen — ISD, ITP und Patrimonio-Befreiungen — sowie die Doppelbesteuerungsabkommen mit den wichtigsten Herkunftsländern der Costa del Sol-Bewohner: dem Vereinigten Königreich, Deutschland, den Niederlanden, Frankreich, Belgien und den nordischen Ländern. Wir beraten auf Englisch und Spanisch, auf Anfrage auch auf Französisch und Deutsch.
Wie wir vorgehen
Profilerfassung und Zieldefinition
Wir beginnen damit, Ihre Situation zu verstehen: ansässig oder nichtansässig in Spanien, Immobilieneigentümer, Arbeitnehmer oder Unternehmer, mit Vermögenswerten in mehreren Ländern oder nur in Spanien. Dieses erste Gespräch ist unverbindlich und ermöglicht es uns, genau zu bestätigen, welche Leistungen Sie benötigen, und den für Ihr Profil relevantesten BMC-Berater zu identifizieren.
Compliance-Überprüfung und Risikoanalyse
Wir überprüfen Ihre aktuelle steuerliche Position: ausstehende Steuerformulare, eventuelle IRNR-Erklärungen für Vorjahre, Modelo 720 falls anwendbar sowie offene Bescheide der AEAT oder der Junta de Andalucía. Wo Risiken bestehen, quantifizieren wir diese und definieren die Regularisierungsstrategie, bevor sie eskalieren.
Laufendes Steuerbeauftragtes
Wir übernehmen alle wiederkehrenden Pflichten: Mehrwertsteuer, IRPF, IRNR, Körperschaftsteuer, Quellenabzüge und jährliche Informationserklärungen. Für nichtansässige Immobilieneigentümer verwalten wir die Modelo 210 quartalsweise oder jährlich und benachrichtigen Sie vor jeder Frist mit dem berechneten Betrag zur Genehmigung vor der Einreichung.
Vermögens- und Nachlassplanung
Über die reine Pflichterfüllung hinaus beraten wir, wie Immobilien an der Costa del Sol steuerlich optimal gehalten und übertragen werden können: durch persönliches Direkteigentum, eine spanische SL oder eine internationale Struktur, unter Berücksichtigung von Patrimonio-Exposition, Erbschaftsteuer und künftigen Kapitalgewinnen. Für jeden Mandanten erstellen wir eine mittelfristige Steuer-Roadmap, die die entscheidenden anstehenden Weichenstellungen abdeckt.
Die Costa del Sol: Hohe steuerliche Komplexität in einem einzigartigen Umfeld
Die Costa del Sol erstreckt sich über 160 Kilometer Küstenlinie zwischen Nerja und Manilva und umfasst so unterschiedliche Gemeinden wie Torremolinos, Fuengirola, Marbella, Benahavís, Estepona und Sotogrande. Was sie steuerlich verbindet, ist die hohe Konzentration internationaler Immobilieneigentümer und Investoren, ein dauerhaft aktiver Immobilienmarkt und die Präsenz internationaler Hocheinkommensprofile, die eine anspruchsvolle Beratung benötigen.
Die Costa del Sol zieht nicht nur europäische Rentner an. Marbella und das Goldene Dreieck haben in den letzten zehn Jahren eine stabile Bevölkerung aus Vermögensverwaltern, Unternehmern der zweiten und dritten Generation, Tech-Gründern und multinationalen Führungskräften aufgebaut. Dieses Profil hat Steuerbedürfnisse, die weit über die Einreichung des Modelo 210 hinausgehen: Es erfordert Vermögensplanung, Analyse von Haltestrukturen, Verwaltung von Doppelbesteuerungsabkommen und Koordination mit Beratern in anderen Ländern.
Nichtansässigensteuer an der Costa del Sol: Was Sie wissen müssen
Die häufigste Verpflichtung unter Nichtansässigen mit Immobilien an der Costa del Sol ist die Einreichung der Modelo 210 IRNR-Erklärung. Wird die Immobilie vermietet, erfolgt die Einreichung quartalsweise; wird sie nicht vermietet und als Zweitwohnsitz genutzt, ist die Einreichung jährlich für fiktive Mieteinnahmen (1,1% oder 2% des Katasterwertes, abhängig davon, ob dieser kürzlich aktualisiert wurde).
Der anwendbare Satz richtet sich nach dem Wohnsitzstaat des Eigentümers: 19% für EU- oder EWR-Ansässige, die auch direkt verbundene Aufwendungen abziehen können, und 24% für andere, ohne Möglichkeit des Aufwandsabzugs, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Wohnsitzstaat etwas anderes vorsieht. BMC wendet im Einzelfall die günstigste Abkommensposition an und verwaltet die Modelo 210-Erklärungen mit der AEAT.
Der Immobilienmarkt der Costa del Sol und die Grunderwerbsteuer
Die Costa del Sol ist einer der aktivsten Märkte für internationale Käufer in Westeuropa. Diese Aktivität begründet erhebliche steuerliche Verpflichtungen sowohl für Käufer als auch für Verkäufer.
Für den nichtansässigen Käufer hat die Wahl der Haltestruktur — Kauf im Privatvermögen, über eine spanische SL oder über ein ausländisches Vehikel — langfristige steuerliche Implikationen, die vor Unterzeichnung der Verträge analysiert werden müssen. Der Andalusien-ITP gilt auf einer gleitenden Skala nach Immobilienwert, mit reduzierten Sätzen unter bestimmten Umständen. Für den nichtansässigen Verkäufer ist ein 3%iger Einbehalt vom Kaufpreis als Quellensteuer auf den IRNR-Kapitalgewinn erforderlich, und eine Rückerstattung ist möglich, wenn die tatsächliche Steuerlast niedriger ist. BMC berät sowohl Käufer als auch Verkäufer und verwaltet bei Bedarf das Rückerstattungsverfahren für den 3%igen Einbehalt.
Nachlassplanung für Immobilieneigentümer an der Costa del Sol
Ein erheblicher Anteil internationaler Immobilieneigentümer an der Costa del Sol hat keine Regelung darüber getroffen, was mit ihrer Immobilie im Todesfall geschehen soll. Das typische Szenario, nämlich in einem anderen Land ansässige Erben, Immobilie in Andalusien und ISD-Einreichung bei der Junta de Andalucía, kann mit angemessener Vorausplanung sehr effizient gestaltet werden.
Andalusien gewährt erhebliche Boni beim ISD für Übertragungen zwischen nahen Verwandten, die in vielen Fällen die Belastung eliminieren oder drastisch reduzieren. Die vorausschauende Strukturierung des Eigentums, die eine Gesellschaftsgründung, eine Schenkung zu Lebzeiten oder die Nutzung eines Nießbrauchs umfassen kann, kann die Erbschaftsteuerlast erheblich verringern. BMC berät zu diesen Optionen mit der notwendigen Zeit für wohlüberlegte Entscheidungen.
BMC hat ein Büro in Málaga. Besuchen Sie unser Büro in Málaga für persönliche Termine für die gesamte Costa del Sol.
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Häufig gestellte Fragen
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