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Steuerberater an der Costa del Sol — IRNR, Beckham-Gesetz, Immobilien und Nachfolge für internationale Mandanten

Die Costa del Sol — von Torremolinos über Fuengirola, Marbella, Estepona und Nerja bis hin zu den Innenstädten Ronda und Antequera — weist eines der komplexesten steuerlichen Profile Spaniens auf. Ein dichter internationaler Immobilienmarkt, eine große Gemeinschaft nichtansässiger Eigentümer, eine wachsende Bevölkerung vermögender internationaler Einwohner aus ganz Europa sowie das Zusammenspiel des spanischen nationalen Rechts mit den Andalusien-spezifischen Regionalvorschriften und Dutzenden von Doppelbesteuerungsabkommen schaffen ein Umfeld, das die meisten allgemeinen Steuerberatungskanzleien nicht mit echter Fachkompetenz navigieren können. Der nichtansässige Eigentümer einer Wohnung in Fuengirola, der über digitale Plattformen vermietet, benötigt nicht nur die Modelo 210-Steuererklärung, sondern auch ein Verständnis des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens, der Regelungen der Junta de Andalucía zur touristischen Vermietung und möglicher Umsatzsteuerpflichten in Abhängigkeit von den angebotenen Dienstleistungen. Eine nach Marbella umgezogene Führungskraft, die für ein deutsches Unternehmen tätig ist, muss das Beckham-Gesetz-Regime bewerten, verstehen, wie ihre Aktienoptionen besteuert werden, und wissen, was mit ihrer deutschen privaten Altersvorsorge geschieht. Der nichtansässige Käufer einer Villa in La Zagaleta benötigt eine Vorabberatung zur optimalen Haltestruktur, zum Andalusien-ITP-Satz und zu den laufenden Pflichten als nichtansässiger Eigentümer. Keines dieser Profile passt in den Standardkatalog einer allgemeinen Kanzlei.

Seit 2010 · 16 Jahre Steuerberater AEAT

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Warum BM Consulting

Spezialisierte Beratung und persönlicher Service

BMC berät Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen mit Interessen an der gesamten Costa del Sol von seinem Büro in Málaga aus und ist in der Lage, alles zu übernehmen: von der laufenden Steuerpflichterfüllung für einen lokalen Freiberufler bis hin zu komplexen länderübergreifenden Akquisitionsstrukturen für internationale Investoren. Das BMC-Team beherrscht den andalusischen Regionalrahmen — ISD, ITP und Patrimonio-Befreiungen — sowie die Doppelbesteuerungsabkommen mit den wichtigsten Herkunftsländern der Costa del Sol-Bewohner: dem Vereinigten Königreich, Deutschland, den Niederlanden, Frankreich, Belgien und den nordischen Ländern. Wir beraten auf Englisch und Spanisch, auf Anfrage auch auf Französisch und Deutsch.

  • Die Costa del Sol weist eines der komplexesten steuerlichen Profile Spaniens auf

    ein hochpreisiger Immobilienmarkt, eine dichte internationale Gemeinschaft und die spezifischen Andalusien-Regionalvorschriften greifen ineinander.

  • Nichtansässige Immobilieneigentümer an der Costa del Sol zahlen IRNR zu 19% (EU/EWR) oder 24% (nicht-EU/EWR), mit möglichen Abkommensreduzierungen, die BMC über Modelo 210-Erklärungen verwaltet.

  • Ferienvermietungen in Andalusien erfordern eine Registrierung bei der Junta de Andalucía und unterliegen je nach Art der angebotenen Dienstleistungen unterschiedlicher steuerlicher Behandlung.

  • Das Beckham-Gesetz (Ley Beckham) ermöglicht internationalen Fachkräften, die an die Costa del Sol umziehen, bis zu sechs Jahre lang pauschal 24% zu zahlen

    Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten gestellt werden.

Wie wir arbeiten

Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss

  1. Profilerfassung und Zieldefinition

    Wir beginnen damit, Ihre Situation zu verstehen: ansässig oder nichtansässig in Spanien, Immobilieneigentümer, Arbeitnehmer oder Unternehmer, mit Vermögenswerten in mehreren Ländern oder nur in Spanien. Dieses erste Gespräch ist unverbindlich und ermöglicht es uns, genau zu bestätigen, welche Leistungen Sie benötigen, und den für Ihr Profil relevantesten BMC-Berater zu identifizieren.

  2. Compliance-Überprüfung und Risikoanalyse

    Wir überprüfen Ihre aktuelle steuerliche Position: ausstehende Steuerformulare, eventuelle IRNR-Erklärungen für Vorjahre, Modelo 720 falls anwendbar sowie offene Bescheide der AEAT oder der Junta de Andalucía. Wo Risiken bestehen, quantifizieren wir diese und definieren die Regularisierungsstrategie, bevor sie eskalieren.

  3. Laufendes Steuerbeauftragtes

    Wir übernehmen alle wiederkehrenden Pflichten: Mehrwertsteuer, IRPF, IRNR, Körperschaftsteuer, Quellenabzüge und jährliche Informationserklärungen. Für nichtansässige Immobilieneigentümer verwalten wir die Modelo 210 quartalsweise oder jährlich und benachrichtigen Sie vor jeder Frist mit dem berechneten Betrag zur Genehmigung vor der Einreichung.

  4. Vermögens- und Nachlassplanung

    Über die reine Pflichterfüllung hinaus beraten wir, wie Immobilien an der Costa del Sol steuerlich optimal gehalten und übertragen werden können: durch persönliches Direkteigentum, eine spanische SL oder eine internationale Struktur, unter Berücksichtigung von Patrimonio-Exposition, Erbschaftsteuer und künftigen Kapitalgewinnen. Für jeden Mandanten erstellen wir eine mittelfristige Steuer-Roadmap, die die entscheidenden anstehenden Weichenstellungen abdeckt.

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Das Problem

Die Costa del Sol — von Torremolinos über Fuengirola, Marbella, Estepona und Nerja bis hin zu den Innenstädten Ronda und Antequera — weist eines der komplexesten steuerlichen Profile Spaniens auf. Ein dichter internationaler Immobilienmarkt, eine große Gemeinschaft nichtansässiger Eigentümer, eine wachsende Bevölkerung vermögender internationaler Einwohner aus ganz Europa sowie das Zusammenspiel des spanischen nationalen Rechts mit den Andalusien-spezifischen Regionalvorschriften und Dutzenden von Doppelbesteuerungsabkommen schaffen ein Umfeld, das die meisten allgemeinen Steuerberatungskanzleien nicht mit echter Fachkompetenz navigieren können. Der nichtansässige Eigentümer einer Wohnung in Fuengirola, der über digitale Plattformen vermietet, benötigt nicht nur die Modelo 210-Steuererklärung, sondern auch ein Verständnis des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens, der Regelungen der Junta de Andalucía zur touristischen Vermietung und möglicher Umsatzsteuerpflichten in Abhängigkeit von den angebotenen Dienstleistungen. Eine nach Marbella umgezogene Führungskraft, die für ein deutsches Unternehmen tätig ist, muss das Beckham-Gesetz-Regime bewerten, verstehen, wie ihre Aktienoptionen besteuert werden, und wissen, was mit ihrer deutschen privaten Altersvorsorge geschieht. Der nichtansässige Käufer einer Villa in La Zagaleta benötigt eine Vorabberatung zur optimalen Haltestruktur, zum Andalusien-ITP-Satz und zu den laufenden Pflichten als nichtansässiger Eigentümer. Keines dieser Profile passt in den Standardkatalog einer allgemeinen Kanzlei.

Unsere Lösung

BMC berät Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen mit Interessen an der gesamten Costa del Sol von seinem Büro in Málaga aus und ist in der Lage, alles zu übernehmen: von der laufenden Steuerpflichterfüllung für einen lokalen Freiberufler bis hin zu komplexen länderübergreifenden Akquisitionsstrukturen für internationale Investoren. Das BMC-Team beherrscht den andalusischen Regionalrahmen — ISD, ITP und Patrimonio-Befreiungen — sowie die Doppelbesteuerungsabkommen mit den wichtigsten Herkunftsländern der Costa del Sol-Bewohner: dem Vereinigten Königreich, Deutschland, den Niederlanden, Frankreich, Belgien und den nordischen Ländern. Wir beraten auf Englisch und Spanisch, auf Anfrage auch auf Französisch und Deutsch.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

1

Profilerfassung und Zieldefinition

Wir beginnen damit, Ihre Situation zu verstehen: ansässig oder nichtansässig in Spanien, Immobilieneigentümer, Arbeitnehmer oder Unternehmer, mit Vermögenswerten in mehreren Ländern oder nur in Spanien. Dieses erste Gespräch ist unverbindlich und ermöglicht es uns, genau zu bestätigen, welche Leistungen Sie benötigen, und den für Ihr Profil relevantesten BMC-Berater zu identifizieren.

2

Compliance-Überprüfung und Risikoanalyse

Wir überprüfen Ihre aktuelle steuerliche Position: ausstehende Steuerformulare, eventuelle IRNR-Erklärungen für Vorjahre, Modelo 720 falls anwendbar sowie offene Bescheide der AEAT oder der Junta de Andalucía. Wo Risiken bestehen, quantifizieren wir diese und definieren die Regularisierungsstrategie, bevor sie eskalieren.

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Laufendes Steuerbeauftragtes

Wir übernehmen alle wiederkehrenden Pflichten: Mehrwertsteuer, IRPF, IRNR, Körperschaftsteuer, Quellenabzüge und jährliche Informationserklärungen. Für nichtansässige Immobilieneigentümer verwalten wir die Modelo 210 quartalsweise oder jährlich und benachrichtigen Sie vor jeder Frist mit dem berechneten Betrag zur Genehmigung vor der Einreichung.

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Vermögens- und Nachlassplanung

Über die reine Pflichterfüllung hinaus beraten wir, wie Immobilien an der Costa del Sol steuerlich optimal gehalten und übertragen werden können: durch persönliches Direkteigentum, eine spanische SL oder eine internationale Struktur, unter Berücksichtigung von Patrimonio-Exposition, Erbschaftsteuer und künftigen Kapitalgewinnen. Für jeden Mandanten erstellen wir eine mittelfristige Steuer-Roadmap, die die entscheidenden anstehenden Weichenstellungen abdeckt.

Die Costa del Sol: Hohe steuerliche Komplexität in einem einzigartigen Umfeld

Die Costa del Sol erstreckt sich über 160 Kilometer Küstenlinie zwischen Nerja und Manilva und umfasst so unterschiedliche Gemeinden wie Torremolinos, Fuengirola, Marbella, Benahavís, Estepona und Sotogrande. Was sie steuerlich verbindet, ist die hohe Konzentration internationaler Immobilieneigentümer und Investoren, ein dauerhaft aktiver Immobilienmarkt und die Präsenz internationaler Hocheinkommensprofile, die eine anspruchsvolle Beratung benötigen.

Die Costa del Sol zieht nicht nur europäische Rentner an. Marbella und das Goldene Dreieck haben in den letzten zehn Jahren eine stabile Bevölkerung aus Vermögensverwaltern, Unternehmern der zweiten und dritten Generation, Tech-Gründern und multinationalen Führungskräften aufgebaut. Dieses Profil hat Steuerbedürfnisse, die weit über die Einreichung des Modelo 210 hinausgehen: Es erfordert Vermögensplanung, Analyse von Haltestrukturen, Verwaltung von Doppelbesteuerungsabkommen und Koordination mit Beratern in anderen Ländern.

Nichtansässigensteuer an der Costa del Sol: Was Sie wissen müssen

Die häufigste Verpflichtung unter Nichtansässigen mit Immobilien an der Costa del Sol ist die Einreichung der Modelo 210 IRNR-Erklärung. Wird die Immobilie vermietet, erfolgt die Einreichung quartalsweise; wird sie nicht vermietet und als Zweitwohnsitz genutzt, ist die Einreichung jährlich für fiktive Mieteinnahmen (1,1% oder 2% des Katasterwertes, abhängig davon, ob dieser kürzlich aktualisiert wurde).

Der anwendbare Satz richtet sich nach dem Wohnsitzstaat des Eigentümers: 19% für EU- oder EWR-Ansässige, die auch direkt verbundene Aufwendungen abziehen können, und 24% für andere, ohne Möglichkeit des Aufwandsabzugs, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Wohnsitzstaat etwas anderes vorsieht. BMC wendet im Einzelfall die günstigste Abkommensposition an und verwaltet die Modelo 210-Erklärungen mit der AEAT.

Der Immobilienmarkt der Costa del Sol und die Grunderwerbsteuer

Die Costa del Sol ist einer der aktivsten Märkte für internationale Käufer in Westeuropa. Diese Aktivität begründet erhebliche steuerliche Verpflichtungen sowohl für Käufer als auch für Verkäufer.

Für den nichtansässigen Käufer hat die Wahl der Haltestruktur — Kauf im Privatvermögen, über eine spanische SL oder über ein ausländisches Vehikel — langfristige steuerliche Implikationen, die vor Unterzeichnung der Verträge analysiert werden müssen. Der Andalusien-ITP gilt auf einer gleitenden Skala nach Immobilienwert, mit reduzierten Sätzen unter bestimmten Umständen. Für den nichtansässigen Verkäufer ist ein 3%iger Einbehalt vom Kaufpreis als Quellensteuer auf den IRNR-Kapitalgewinn erforderlich, und eine Rückerstattung ist möglich, wenn die tatsächliche Steuerlast niedriger ist. BMC berät sowohl Käufer als auch Verkäufer und verwaltet bei Bedarf das Rückerstattungsverfahren für den 3%igen Einbehalt.

Nachlassplanung für Immobilieneigentümer an der Costa del Sol

Ein erheblicher Anteil internationaler Immobilieneigentümer an der Costa del Sol hat keine Regelung darüber getroffen, was mit ihrer Immobilie im Todesfall geschehen soll. Das typische Szenario, nämlich in einem anderen Land ansässige Erben, Immobilie in Andalusien und ISD-Einreichung bei der Junta de Andalucía, kann mit angemessener Vorausplanung sehr effizient gestaltet werden.

Andalusien gewährt erhebliche Boni beim ISD für Übertragungen zwischen nahen Verwandten, die in vielen Fällen die Belastung eliminieren oder drastisch reduzieren. Die vorausschauende Strukturierung des Eigentums, die eine Gesellschaftsgründung, eine Schenkung zu Lebzeiten oder die Nutzung eines Nießbrauchs umfassen kann, kann die Erbschaftsteuerlast erheblich verringern. BMC berät zu diesen Optionen mit der notwendigen Zeit für wohlüberlegte Entscheidungen.

BMC hat ein Büro in Málaga. Besuchen Sie unser Büro in Málaga für persönliche Termine für die gesamte Costa del Sol.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

BMC berät an der Costa del Sol drei Hauptprofile. Erstens nichtansässige Immobilieneigentümer — mit Wohnungen oder Villen in Marbella, Estepona, Torremolinos, Fuengirola, Nerja oder andernorts — die Modelo 210 IRNR-Management und Beratung zum Doppelbesteuerungsabkommen mit ihrem Heimatstaat benötigen. Zweitens internationale Fachkräfte und Führungskräfte, die an die Costa del Sol umsiedeln und ihre Ankunft in Spanien steuerlich strukturieren müssen: Beckham-Gesetz (Ley Beckham), Steueransässigkeits-Timing, Modelo 720. Drittens lokale Unternehmen aus Tourismus, Hotellerie, Immobilien und Technologie, die qualifizierte Steuer- und Arbeitsrechtsberatung mit Kenntnis der spezifischen andalusischen Regionalvorschriften benötigen.
Für EU- und EWR-Ansässige beträgt der Standard-IRNR-Satz 19%, und sie können direkt verbundene Aufwendungen — Hypothekenzinsen, Versicherungen, Grundsteuer, Abschreibungen — gegen die Mieteinnahmen abziehen. Für Ansässige außerhalb der EU/des EWR beträgt der Satz 24% ohne Möglichkeit des Aufwandsabzugs, es sei denn, ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien sieht einen niedrigeren Quellensteuerabzug vor. BMC ermittelt den im jeweiligen Einzelfall anwendbaren Satz, reicht die Modelo 210-Erklärungen ein und stellt sicher, dass etwaige Abkommensvorteile angewendet werden.
Ferienvermietungen an der Costa del Sol erfordern die Registrierung im Tourismusregister Andalusiens und eine Registrierungsnummer, bevor mit der Vermarktung oder Vermietung begonnen werden darf. Ein Betrieb ohne Registrierung kann Sanktionen der Junta de Andalucía auslösen. Steuerlich gilt: Werden hotelartiger Dienstleistungen angeboten (Reinigung, Frühstück), unterliegt die Tätigkeit 10% Mehrwertsteuer; werden solche Leistungen nicht angeboten, ist die Vermietung mehrwertsteuerbefreit, aber IRNR-pflichtig (für Nichtansässige) bzw. IRPF-pflichtig (für Ansässige). BMC übernimmt sowohl den Registrierungsprozess als auch die laufende Steuerpflichterfüllung.
Ja. Vor dem Kauf beraten wir zur Haltestruktur, die am besten zu Ihrem Profil passt: im eigenen Namen, über eine spanische SL oder über ein internationales Vehikel, abhängig von Wohnsitz des Käufers, Finanzierungsweise und Nutzungsabsicht. Wir berechnen den anwendbaren Andalusien-ITP-Satz für den Transaktionswert sowie die laufenden IRNR-Pflichten als nichtansässiger Eigentümer. Darüber hinaus beraten wir zum künftigen Verkauf, einschließlich des 3%igen IRNR-Einbehalts, den der Käufer gesetzlich einzubehalten hat, und dem Verfahren zur Rückerstattung, wenn die tatsächliche Steuerlast niedriger ist.
Das Beckham-Gesetz (Ley Beckham) — Artikel 93 LIRPF in der Fassung des Startup-Gesetzes 2022 — ermöglicht es Fachkräften, die zur Aufnahme einer Beschäftigung oder einer qualifizierten selbständigen Tätigkeit nach Spanien umziehen, auf spanische Quelleneinkünfte bis zu 600.000 Euro pauschal mit 24% besteuert zu werden, anstelle der progressiven IRPF-Staffel, die bis zu 47% reicht. Das Regime gilt bis zu sechs Jahre und steht Personen offen, die in den fünf Jahren vor ihrer Ankunft nicht in Spanien steuerlich ansässig waren. Es ist besonders gefragt an der Costa del Sol, wo eine erhebliche Konzentration internationaler Führungskräfte, Vermögensverwalter und Tech-Gründer besteht. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung in der Sozialversicherung mit Modelo 149 gestellt werden: Wer die Frist versäumt, verliert den Vorteil dauerhaft.
Ja. Die Vererbung von Immobilien an der Costa del Sol an nichtansässige Erben kann sowohl die spanische Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISD) als auch eine entsprechende Steuer im Ansässigkeitsstaat des Erben auslösen. Andalusien gewährt Boni und Befreiungen beim ISD, die die Belastung für Übertragungen zwischen nahen Verwandten erheblich reduzieren oder in vielen Fällen vollständig eliminieren können. BMC berät zu Nachfolgestrukturen zu Lebzeiten — die auch eine Umstrukturierung des Immobilieneigentums umfassen können — und übernimmt die ISD-Einreichung bei der Junta de Andalucía im Todesfall.

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Häufige Fragen

Fragen zu Steuerberater Costa del Sol: Spezialist für Nichtansässige, Expats und Immobiliensteuer

BMC berät an der Costa del Sol drei Hauptprofile. Erstens nichtansässige Immobilieneigentümer — mit Wohnungen oder Villen in Marbella, Estepona, Torremolinos, Fuengirola, Nerja oder andernorts — die Modelo 210 IRNR-Management und Beratung zum Doppelbesteuerungsabkommen mit ihrem Heimatstaat benötigen. Zweitens internationale Fachkräfte und Führungskräfte, die an die Costa del Sol umsiedeln und ihre Ankunft in Spanien steuerlich strukturieren müssen: Beckham-Gesetz (Ley Beckham), Steueransässigkeits-Timing, Modelo 720. Drittens lokale Unternehmen aus Tourismus, Hotellerie, Immobilien und Technologie, die qualifizierte Steuer- und Arbeitsrechtsberatung mit Kenntnis der spezifischen andalusischen Regionalvorschriften benötigen.
Für EU- und EWR-Ansässige beträgt der Standard-IRNR-Satz 19%, und sie können direkt verbundene Aufwendungen — Hypothekenzinsen, Versicherungen, Grundsteuer, Abschreibungen — gegen die Mieteinnahmen abziehen. Für Ansässige außerhalb der EU/des EWR beträgt der Satz 24% ohne Möglichkeit des Aufwandsabzugs, es sei denn, ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien sieht einen niedrigeren Quellensteuerabzug vor. BMC ermittelt den im jeweiligen Einzelfall anwendbaren Satz, reicht die Modelo 210-Erklärungen ein und stellt sicher, dass etwaige Abkommensvorteile angewendet werden.
Ferienvermietungen an der Costa del Sol erfordern die Registrierung im Tourismusregister Andalusiens und eine Registrierungsnummer, bevor mit der Vermarktung oder Vermietung begonnen werden darf. Ein Betrieb ohne Registrierung kann Sanktionen der Junta de Andalucía auslösen. Steuerlich gilt: Werden hotelartiger Dienstleistungen angeboten (Reinigung, Frühstück), unterliegt die Tätigkeit 10% Mehrwertsteuer; werden solche Leistungen nicht angeboten, ist die Vermietung mehrwertsteuerbefreit, aber IRNR-pflichtig (für Nichtansässige) bzw. IRPF-pflichtig (für Ansässige). BMC übernimmt sowohl den Registrierungsprozess als auch die laufende Steuerpflichterfüllung.
Ja. Vor dem Kauf beraten wir zur Haltestruktur, die am besten zu Ihrem Profil passt: im eigenen Namen, über eine spanische SL oder über ein internationales Vehikel, abhängig von Wohnsitz des Käufers, Finanzierungsweise und Nutzungsabsicht. Wir berechnen den anwendbaren Andalusien-ITP-Satz für den Transaktionswert sowie die laufenden IRNR-Pflichten als nichtansässiger Eigentümer. Darüber hinaus beraten wir zum künftigen Verkauf, einschließlich des 3%igen IRNR-Einbehalts, den der Käufer gesetzlich einzubehalten hat, und dem Verfahren zur Rückerstattung, wenn die tatsächliche Steuerlast niedriger ist.
Das Beckham-Gesetz (Ley Beckham) — Artikel 93 LIRPF in der Fassung des Startup-Gesetzes 2022 — ermöglicht es Fachkräften, die zur Aufnahme einer Beschäftigung oder einer qualifizierten selbständigen Tätigkeit nach Spanien umziehen, auf spanische Quelleneinkünfte bis zu 600.000 Euro pauschal mit 24% besteuert zu werden, anstelle der progressiven IRPF-Staffel, die bis zu 47% reicht. Das Regime gilt bis zu sechs Jahre und steht Personen offen, die in den fünf Jahren vor ihrer Ankunft nicht in Spanien steuerlich ansässig waren. Es ist besonders gefragt an der Costa del Sol, wo eine erhebliche Konzentration internationaler Führungskräfte, Vermögensverwalter und Tech-Gründer besteht. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung in der Sozialversicherung mit Modelo 149 gestellt werden: Wer die Frist versäumt, verliert den Vorteil dauerhaft.
Ja. Die Vererbung von Immobilien an der Costa del Sol an nichtansässige Erben kann sowohl die spanische Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISD) als auch eine entsprechende Steuer im Ansässigkeitsstaat des Erben auslösen. Andalusien gewährt Boni und Befreiungen beim ISD, die die Belastung für Übertragungen zwischen nahen Verwandten erheblich reduzieren oder in vielen Fällen vollständig eliminieren können. BMC berät zu Nachfolgestrukturen zu Lebzeiten — die auch eine Umstrukturierung des Immobilieneigentums umfassen können — und übernimmt die ISD-Einreichung bei der Junta de Andalucía im Todesfall.
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