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Steuerrecht Artikel

Steuerkalender 2026 Spanien: alle Fristen und Pflichten

Thema: Steuerkalender 2026 Spanien

Vollständiger Steuerkalender 2026: Einreichungsfristen für Mehrwertsteuer, IRPF, Körperschaftsteuer, informative Modelle, Intrastat und vierteljährliche und jährliche Pflichten für Unternehmen und Selbstständige in Spanien.

7 Min. Lesezeit

Der Steuerkalender ist das zentrale Instrument jedes Unternehmens oder Selbstständigen, der in Spanien tätig ist. Genau zu wissen, welche Modelle wann und bei welcher Behörde einzureichen sind, ist nicht nur eine Frage der Compliance: Es ist die Grundlage, auf der eine effektive Steuerplanung aufgebaut wird und die Zuschläge, Verzugszinsen und Sanktionen vermieden werden, die sich aus verspäteten Einreichungen ergeben.

Vierteljährliche Pflichten: Überblick

Januar 2026 — 4. Quartal 2025

  • 20. Januar: Vierteljährliche Modelle — Última fecha para presentar: Modelo 111 (IRPF-Quellenabzüge), Modelo 115 (Mietenquellenabzüge), Modelo 303 (MwSt.-Vierteljahreserklärung), Modelo 349 (Zusammenfassende Erklärung EU-Umsätze).
  • 31. Januar: Informative Jahresübersichten: Modelo 190 (Jahresübersicht Quellenabzüge Modelo 111), Modelo 180 (Jahresübersicht Mietenquellenabzüge Modelo 115), Modelo 347 (Jahresübersicht Umsätze mit Dritten über 3.005,06 Euro).

April 2026 — 1. Quartal 2026

  • 20. April: Erste vierteljährliche Einreichung des Jahres: Modelo 111, 115, 303, 349.
  • 30. April: Modelo 720 (informative Erklärung über Vermögenswerte und Rechte im Ausland mit einem Gesamtwert über 50.000 Euro). Modelo 721 (informative Erklärung über Kryptowerte im Ausland über 50.000 Euro) — Frist: 31. März 2026.

Juli 2026 — 2. Quartal 2026

  • 20. Juli: Zweite vierteljährliche Einreichung: Modelo 111, 115, 303, 349. Erste Körperschaftsteuer-Vorauszahlung (Modelo 202).
  • 25. Juli: Körperschaftsteuer (Modelo 200) für das Steuerjahr 2025 — einer der kritischsten Termine des Jahres.

Oktober 2026 — 3. Quartal 2026

  • 20. Oktober: Dritte vierteljährliche Einreichung: Modelo 111, 115, 303, 349. Zweite Körperschaftsteuer-Vorauszahlung (Modelo 202).

Jährliche und informative Pflichten

ModellInhaltFrist
Modelo 190Jahresübersicht IRPF-Quellenabzüge31. Januar
Modelo 180Jahresübersicht Mietenquellenabzüge31. Januar
Modelo 347Umsätze mit Dritten > 3.005 €28. Februar
Modelo 390Jahresübersicht MwSt.30. Januar
Modelo 720Auslandsvermögen > 50.000 €31. März
Modelo 721Kryptowerte im Ausland > 50.000 €31. März
Modelo 200Körperschaftsteuer25. Juli (6 Monate nach Geschäftsjahresende)
Modelo 202Körperschaftsteuer-VorauszahlungApril, Oktober, Dezember (für April-Ende)
Modelo 232Verbundene Transaktionen und SteuerparadieseNovember

Besondere Fristen für Selbstständige (Autónomos)

Selbstständige haben dieselben vierteljährlichen Pflichten wie Unternehmen plus folgende IRPF-spezifische Pflichten:

  • Modelo 130 (IRPF-Vorauszahlung für Selbstständige in direkter Gewinnermittlung): 20. April, 20. Juli, 20. Oktober, 20. Januar 2027.
  • Modelo 131 (Vorauszahlung im Modulsystem): dieselben Fristen.
  • Einkommensteuererklärung (Renta WEB): 2. April bis 30. Juni 2026.

Ein häufiger Fehler bei Selbstständigen: Das Nichteinreichen des Modelo 130, wenn die IRPF-Erklärung positiv erwartet wird. Das Modelo 130 ist obligatorisch unabhängig vom erwarteten Ergebnis, es sei denn, mehr als 70 % der Jahreseinkünfte sind bereits IRPF-Quellenabzügen unterworfen.

Sanktionen bei verspäteter Einreichung

VerspätungsartZuschlag
Einreichung < 3 Monate nach Fristende (ohne Mahnung)5 % der Steuerschuld
Einreichung zwischen 3 und 6 Monaten10 %
Einreichung zwischen 6 und 12 Monaten15 %
Einreichung > 12 Monate20 % + Verzugszinsen
Mit Mahnung der AEATSanktion: 50–150 % der Steuerschuld

Unsere Steuerberatungsdienstleistungen gewährleisten die fristgerechte Einreichung aller Modelle. Kontaktieren Sie uns für einen individualisierten Pflichtkalender für Ihr Unternehmen.

Steuerkalender 2026: Vollständige monatliche Übersicht

Der Steuerkalender für Unternehmen in Spanien umfasst monatliche, vierteljährliche und jährliche Meldepflichten. Hier ist eine vollständige Übersicht der wichtigsten Fristen für 2026.

Monatliche Pflichten (Unternehmen im SII oder mit Monatsmeldung)

Monatlich bis zum 20. des Folgemonats:

  • Modelo 303 (IVA monatlich — nur SII-Unternehmen und Freiwillige)
  • Modelo 111 (Einbehaltene Einkommensteuer auf Arbeitslöhne)
  • Modelo 115 (Einbehaltene Steuer auf Mieteinnahmen)
  • Modelo 123 (Einbehaltene Steuer auf Kapitalerträge)

Bis zum letzten Werktag des Monats:

  • Modelo 190 Zusammenfassung (Dezember des Vorjahres — Januar 2026)

Vierteljährliche Pflichten (Standard-KMU)

QuartalZeitraumEinreichungsfrist
Q1 2026Januar–März1.–20. April 2026
Q2 2026April–Juni1.–20. Juli 2026
Q3 2026Juli–September1.–20. Oktober 2026
Q4 2026Oktober–Dezember1.–30. Januar 2027

Im Quartal einzureichende Modelos:

  • Modelo 303 (IVA-Quartalsmeldung)
  • Modelo 111 (Lohnsteuer-Quartalsmeldung)
  • Modelo 115 (Miete — sofern relevant)
  • Modelo 202 (Körperschaftsteuervorauszahlung — Q2 und Q3)
  • Modelo 123 (Kapitalertragssteuer — sofern relevant)

Halbjährliche und jährliche Pflichten 2026

Januar 2026:

  • Modelo 390: IVA-Jahreszusammenfassung 2025 (bis 30. Januar)
  • Modelo 180: Jahresmeldung Mietsteuern 2025 (bis 31. Januar)
  • Modelo 190: Jahresmeldung Lohnsteuern 2025 (bis 31. Januar)

Februar 2026:

  • Modelo 347: Jahresmeldung Transaktionen mit Dritten 2025 (bis 28. Februar)

April–Juni 2026:

  • IRPF-Kampagne 2025: Einreichung der persönlichen Einkommensteuererklärungen

Juli 2026:

  • Modelo 200: Körperschaftsteuererklärung 2025 (25 Tage nach 6 Monaten post-Bilanzstichtag, d.h. für Kalenderjahrgesellschaften bis 25. Juli)

Oktober 2026:

  • Modelo 202: Körperschaftsteuervorauszahlung Q3 (Oktober)

Dezember 2026:

  • Modelo 202: Körperschaftsteuervorauszahlung Q4/Oktober-Periode für bestimmte Gesellschaften

Besonderheiten für Großunternehmen

Unternehmen mit Jahresumsatz über 6 Mio. € sind dem SII (Suministro Inmediato de Información) verpflichtet:

  • Ausgestellte Rechnungen: Meldung innerhalb von 4 Tagen nach Ausstellung
  • Empfangene Rechnungen: Meldung innerhalb von 4 Tagen nach Verbuchung
  • Innergemeinschaftliche Erwerbe: Meldung innerhalb von 4 Tagen

BMC übernimmt die vollständige Fristenüberwachung und termingerechte Einreichung aller Steuermeldungen für Unternehmen in Spanien. Mehr erfahren.

Konsequenzen von Fristversäumnissen

Das spanische Steuerrecht sieht empfindliche Sanktionen für verspätete Einreichungen vor:

Spontane Nachreichung ohne AEAT-Anfrage (art. 27 LGT):

  • Bis 3 Monate Verspätung: 5% Zuschlag
  • 3–6 Monate: 10% Zuschlag
  • 6–12 Monate: 15% Zuschlag
  • Über 12 Monate: 20% Zuschlag + Strafzinsen (ab dem 12. Monat)

AEAT-initiierte Nachforderung:

  • Mindeststrafe: 50–150% des nicht bezahlten Steuerbetrags
  • Bis zu 75% Strafrabatt bei kooperativem Verhalten und sofortiger Zahlung

Nicht eingereichte Informationsmeldungen:

  • Modelo 347, 190, 180: 20 € pro Datensatz, mindestens 300 €

Ein effektives Fristenmanagement ist die einfachste und günstigste Form der Steuer-Compliance. BMC überwacht alle Fristen für seine Mandanten automatisch und reicht pünktlich ein. Jetzt beauftragen.

Digitale Tools für das Fristenmanagement

In Spanien stehen verschiedene digitale Tools zur Verfügung, die das steuerliche Fristenmanagement erleichtern:

AEAT-Portal: Das Sede Electrónica der AEAT bietet einen persönlichen Bereich (Datos Fiscales), in dem alle eingereichten Erklärungen und ausstehende Steuern einzusehen sind.

Buchhaltungssoftware mit integriertem Kalender: Viele spanische Buchhaltungsplattformen (Holded, Contasimple, Sage) bieten integrierte Steuerkalender mit automatischen Erinnerungen.

Steuerkalender-Apps: Spezialisierte Apps wie TaxCalendar oder AEAT-Apps bieten personalisierten Fristenalarm.

BMC-Kundenporten: BMC-Mandanten erhalten Zugang zu einem personalisierten Compliance-Dashboard mit allen relevanten Fristen und dem Status eingereicher Erklärungen. Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen. Ein gut strukturiertes Fristenmanagement gibt Ihnen als Unternehmer die Gewissheit, dass alle steuerlichen Pflichten erfüllt werden, ohne dass Sie selbst jeden Termin im Blick haben müssen. BMC übernimmt diese Verantwortung für seine Mandanten vollständig und zuverlässig. Mit BMC als Ihrem Steuerberater verpassen Sie keine einzige Frist und haben stets den Überblick über Ihre steuerlichen Pflichten. Kontaktieren Sie uns für eine vollständige Compliance-Betreuung Ihres Unternehmens in Spanien durch das BMC-Team. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit. Jetzt Termin vereinbaren und Fristen nie wieder verpassen. Das BMC-Team kümmert sich um alle steuerlichen Fristen für Ihr Unternehmen in Spanien, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Mit proaktiver Fristenüberwachung und automatischer Einreichung schützen wir Ihr Unternehmen vor Verspätungszuschlägen und Sanktionen. Sprechen Sie uns an. Kontaktieren Sie BMC noch heute. Wir helfen Ihnen gerne. Gleich anrufen.

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