Die Einkommensteuerkampagne 2025 wird in den Monaten April bis Juni 2026 eingereicht und betrifft die während des Steuerjahres 2025 erzielten Einkünfte, Gewinne und Vermögensverluste. Obwohl das IRPF zwischen 2024 und 2025 keine tiefgreifende strukturelle Reform erfahren hat, konsolidiert das Steuerjahr 2025 eine Reihe angehäufter gesetzlicher Änderungen, die Arbeitseinkünfte, die Behandlung von Mietimmobilien, die Besteuerung von Kryptowerten und die Abzüge für Energieeffizienz betreffen. Dieser Leitfaden fasst die relevantesten Aspekte für Steuerpflichtige, Selbstständige, Gesellschafter und Führungskräfte zusammen, die ihre Erklärung in 2026 einreichen müssen.
Offizieller Kalender der Einkommensteuer 2025
Die Fristen der Kampagne für das Steuerjahr 2025 folgen dem von der AEAT festgelegten üblichen Schema:
| Datum | Meilenstein |
|---|---|
| 2. April 2026 | Öffnung der Frist für elektronische Abgabe (Renta WEB) |
| 5. Mai 2026 (ca.) | Beginn telefonische Beratung (Plan Le Llamamos), nach Terminvereinbarung |
| 2. Juni 2026 (ca.) | Beginn persönliche Beratung in AEAT-Büros, nach Terminvereinbarung |
| 25. Juni 2026 | Letzter Tag für Erklärungen mit Ergebnis „zu zahlen” mit Bankdomizilierung |
| 30. Juni 2026 | Ende der Abgabefrist für alle Steuerpflichtigen |
Wichtigste Neuerungen des IRPF 2025
1. Grenzsteuersatz von 47 % ab 300.000 Euro
Zum zweiten Mal in Folge gilt der Höchststeuersatz von 47 % für Arbeitseinkünfte (und sonstige allgemeine Einkünfte) über 300.000 Euro. Dieser Satz, der 2024 eingeführt wurde, hat die Beratungsnachfrage zu alternativen Vergütungsstrukturen und dem Sonderregime der Ley Beckham deutlich erhöht.
2. Kapitalertragsteuersatz von 28 % für die höchsten Erträge
Kapitalerträge aus der Sparbasis (Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinne aus Vermögensübertragungen) über 300.000 Euro unterliegen dem Steuersatz von 28 %, gegenüber 26 % bei Erträgen zwischen 200.000 und 300.000 Euro.
3. Neues Mietabzugssystem
Das Wohnraumgesetz (Ley de Vivienda) hat die Abzugsstruktur für Einkünfte aus der Vermietung von Wohngebäuden umgestaltet. Der allgemeine Abzug von 60 % wurde durch ein differenziertes System ersetzt:
- 90 % Abzug für neue Mietverträge in angespannten Wohngebieten, wenn der neue Mietpreis mindestens 5 % unter dem Preis des vorangegangenen Mietvertrags liegt.
- 70 % Abzug bei der Erstmiete in angespannten Gebieten an Mieter unter 35 Jahren oder in geförderten Wohngebäuden.
- 60 % Abzug nach erheblichen Rehabilitierungsmaßnahmen in den letzten zwei Jahren.
- 50 % allgemeiner Abzug in allen anderen Fällen.
4. Modelo 721: zweites Jahr für Kryptowerte im Ausland
Das Modelo 721 (informative Erklärung über Kryptowerte im Ausland) hat für das Steuerjahr 2024 sein zweites Gültigkeitsjahr. Die Frist für die Einreichung des Modelo 721 für das Steuerjahr 2025 ist der 31. März 2026 — vor der Öffnung der Einkommensteuerkampagne.
5. Regularisierung der Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige
Das System der Beiträge auf reale Nettoeinkünfte, das 2023 eingeführt wurde, erzeugt im Jahr 2026 erstmals Regularisierungen, die gleichzeitig die IRPF-Abzüge und die Beitragsschuld gegenüber der Sozialversicherung betreffen. Selbstständige, deren endgültiger Jahresgewinn von den während des Jahres gezahlten Quartalsbeiträgen abweicht, erhalten von der Sozialversicherung eine Nachzahlungsrechnung oder eine Erstattung, die die abzugsfähige Beitragsbasis des IRPF verändert.
Wer muss die Einkommensteuererklärung für 2025 einreichen?
Die allgemeine Pflicht zur Einreichung der Einkommensteuererklärung gilt für:
- Steuerpflichtige mit Arbeitseinkünften über 22.000 Euro von einem einzigen Zahler.
- Steuerpflichtige mit Arbeitseinkünften über 15.000 Euro von mehreren Zahlern, wenn der zweite und weitere Zahler insgesamt mehr als 1.500 Euro einbehalten haben.
- Steuerpflichtige mit Kapitalerträgen oder Kapitalgewinnen über 1.600 Euro.
- Selbstständige sind immer erklärungspflichtig, unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte.
- Steuerpflichtige mit Immobilien, die Einkünfte erzeugen, die über die Schwelle hinausgehen.
Auch wer unter den allgemeinen Pflichtgrenzen liegt, kann eine Erklärung einreichen, wenn das Ergebnis eine Erstattung ergibt.
Strategien für die Kampagne 2025: letzte Chancen
Bei der Einreichung der Erklärung 2025 können noch einige optimierende Entscheidungen getroffen werden:
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Wahl zwischen Einzel- und Gemeinschaftsveranlagung simulieren: Wenn die Einkünfte der Eheleute sehr unterschiedlich sind, kann die Gemeinschaftsveranlagung vorteilhafter sein.
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Verluste der Vorjahre prüfen: Kapitalverluste aus 2021, 2022, 2023 und 2024, die noch nicht ausgeglichen wurden, können mit Kapitalgewinnen 2025 verrechnet werden.
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Alle Unterlagen für beantragte Abzüge sicherstellen: Spendenbescheinigungen, Energieausweise vor und nach Renovierungsarbeiten, Verträge für Startup-Investitionen.
Kontaktieren Sie unser Team unter [/de/steuer-fiscal/steuerplanung/] für eine individuelle Beratung zur Einkommensteuerkampagne 2025.