Real Decreto-Ley 3/2026 (kurz: RDL 3/2026) passt die spanischen Sozialversicherungsparameter für 2026 an: Die Beitragsrenten werden um 2,7 % erhöht, die maximale Beitragsbemessungsgrundlage steigt, und der intergenerationelle Solidaritätsmechanismus (MEI) erhöht sich auf 0,80 %. Diese Änderungen wirken sich direkt auf die Gehaltsabrechnungskosten von Arbeitgebern aus — insbesondere bei gut verdienenden Arbeitnehmern.
Rentenanpassung 2026: Die wichtigsten Zahlen
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Anpassungssatz Beitragsrenten | 2,7 % |
| Bezugsgröße | Durchschnittlicher VPI Dez. 2024 – Nov. 2025 |
| Maximale monatliche Rente | 3.359,60 € (47.034,40 €/Jahr) |
| Mindestbeitragsrente (allein lebend, > 65 J.) | 10.456,20 €/Jahr |
| Beitragslose Rente | 8.803,20 €/Jahr (629 €/Monat) |
Beitragsbemessungsgrundlagen 2026
Allgemeines Regime (Régimen General)
| Kennzahl | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Maximale Bemessungsgrundlage | ca. 4.720 €/Monat | ca. 4.909 €/Monat |
| Mindestbemessungsgrundlage | = SMI (1.184 €) | = SMI (1.221 €) |
Die maximale Bemessungsgrundlage steigt um 2,7 % (Rentenanpassungssatz) plus 1,2 % zusätzlichen Verstärkungszuschlag gemäß Ley 21/2021.
Auswirkungen auf Arbeitgeber mit gut verdienenden Mitarbeitern
Für jeden Arbeitnehmer, dessen Bruttogehalt die maximale Bemessungsgrundlage übersteigt (ca. 4.909 €/Monat = ca. 59.000 €/Jahr):
- Erhöhte Arbeitgeberbeiträge von ca. 150–185 €/Jahr pro betroffenem Arbeitnehmer in 2026 gegenüber 2025.
- Verstärkt durch den MEI-Anstieg von 0,70 % (2024) auf 0,80 % (2026).
Intergenerationeller Solidaritätsmechanismus (MEI)
Der MEI (Mecanismo de Equidad Intergeneracional), eingeführt durch Ley 21/2021, ist ein zusätzlicher Sozialversicherungsbeitrag, der zur Auffüllung des Sozialversicherungsreservefonds bestimmt ist:
| Jahr | MEI-Gesamtsatz | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil |
|---|---|---|---|
| 2024 | 0,70 % | 0,58 % | 0,12 % |
| 2025 | 0,72 % | 0,60 % | 0,12 % |
| 2026 | 0,80 % | 0,67 % | 0,13 % |
Der MEI gilt für alle Arbeitnehmer und Selbstständigen im Sozialversicherungssystem und wird auf dieselbe Bemessungsgrundlage wie die regulären Sozialversicherungsbeiträge angewendet.
Beispielrechnung: Für einen Arbeitnehmer mit 3.000 € Bruttogehalt/Monat:
- MEI Arbeitgeberkosten 2026: 0,67 % × 3.000 € = 20,10 €/Monat
- MEI Arbeitnehmerkosten 2026: 0,13 % × 3.000 € = 3,90 €/Monat
Selbstständige (RETA): Aktualisierung der Beitragsbemessungsgrundlagentabelle
RDL 3/2026 aktualisiert die Beitragsbemessungsgrundlagentabelle für Selbstständige (RETA) unter dem seit 2023 geltenden Einkommensbesteuerungssystem:
- Unterste Tranchen (prognostiziertes Nettoeinkommen unter 1.300 €/Monat): Mindestbemessungsgrundlage = SMI (1.221 €/Monat).
- Obere Tranchen: um 2,7 % nach oben angepasst.
Selbstständige, die zu Beginn 2026 Bemessungsgrundlagen unter 1.221 € gewählt haben, müssen ihre RED-System-Einstellungen aktualisieren. Die TGSS passt diese automatisch an, was zu einer höheren monatlichen Quote führt.
Sofortige Handlungspunkte für Unternehmen
- Lohnabrechnungssoftware aktualisieren: Maximale Bemessungsgrundlage ca. 4.909 €/Monat, MEI-Satz 0,80 % (0,67 % AG / 0,13 % AN).
- Red-System-Dateien prüfen: Januar-2026-Abrechnungen, die mit alten Parametern eingereicht wurden, durch Nachtragsliquidationen berichtigen.
- Lohnbudgets 2026 überarbeiten: Kumulative Auswirkungen höherer maximaler Bemessungsgrundlagen + MEI + SMI-Erhöhung berücksichtigen.
- Für Selbstständige: Ausgewählte Bemessungsgrundlage mit der neuen Tabelle vergleichen.
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