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Recht Artikel

Wie ein ERE in Spanien funktioniert: Phasen, Fristen und Abfindung

Praxisleitfaden zur spanischen Massenentlassung (ERE): wann sie greift, wie das Verfahren Phase für Phase läuft, wie lange es dauert und welche Abfindung den Beschäftigten zusteht.

3 Min. Lesezeit

Thema: wie funktioniert ein ere in spanien

Ein ERE (expediente de regulación de empleo) ist das spanische Massenentlassungsverfahren nach Artikel 51 des Arbeitnehmerstatuts. Es läuft in vier Phasen: Prüfung der Schwellen, die den kollektiven Weg erzwingen, Vorbereitung der Dokumentation zur Begründung der Ursachen, Konsultationszeitraum mit der Arbeitnehmervertretung und Mitteilung an die Arbeitsbehörde mit Vollzug der Entlassungen. Dieser Leitfaden erklärt das vollständige Verfahren, seine realen Fristen und die anwendbare Abfindung.

Wann ein ERE greift: die Schwellen des Artikels 51

Nicht jeder Personalabbau erfordert einen ERE. Der kollektive Weg greift, wenn innerhalb von 90 Tagen die Entlassungen aus wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionsbedingten Gründen erreichen: 10 oder mehr in Unternehmen unter 100 Beschäftigten; 10% der Belegschaft von 100 bis 299; 30 oder mehr ab 300. Darunter ist der richtige Weg die individuelle betriebsbedingte Kündigung des Artikels 52 c). Die künstliche Aufspaltung einer Massenentlassung zur Umgehung der Schwellen führt zur Nichtigkeit.

Die vier Ursachen

Wirtschaftliche Ursachen (aktuelle oder erwartete Verluste oder ein anhaltender Umsatzrückgang über drei aufeinanderfolgende Quartale im Vorjahresvergleich), technische, organisatorische oder produktionsbedingte Ursachen. Jede verlangt eigene Nachweise, gebündelt in der Begründungsschrift, plus einen externen Vermittlungsplan von mindestens sechs Monaten bei 50 oder mehr Betroffenen.

Phase für Phase

  1. Schwellenanalyse und Wahl des Verfahrens, unter Anrechnung der Entlassungen der letzten 90 Tage.
  2. Dokumentarische Begründung: die Schrift und ihre buchhalterischen oder technischen Nachweise. Ihre Qualität bestimmt alles Weitere.
  3. Konsultationszeitraum: gleichzeitig gegenüber der Arbeitnehmervertretung und der Arbeitsbehörde eröffnet. Maximal 30 Kalendertage (15 unter 50 Beschäftigten), mit gesetzlicher Pflicht zu Verhandlungen nach Treu und Glauben. Verhandelt werden Endzahl der Betroffenen, Auswahlkriterien, Abfindungsverbesserungen und soziale Begleitmassnahmen.
  4. Abschluss und Vollzug: das Unternehmen teilt das Ergebnis mit, stellt die individuellen Kündigungen zu und meldet sie dem SEPE. Entlassungen werden frühestens 30 Tage nach der Eröffnungsmitteilung wirksam.

Seit der Arbeitsreform 2012 gibt es keine vorherige behördliche Genehmigung: die Behörde überwacht und kann vermitteln, die endgültige Entscheidung liegt beim Unternehmen, mit oder ohne Einigung.

Abfindung und Austrittsbedingungen

Der gesetzliche Boden liegt bei 20 Tagesgehältern pro Beschäftigungsjahr, gedeckelt auf 12 Monatsgehälter. Die Verhandlung verbessert ihn regelmässig; soziale Massnahmen wie Weiterbildung, Vermittlung oder Vorruhestand mit Sondervereinbarung für über 55-Jährige öffnen oft den Weg zur Einigung. Die Arbeitnehmervertreter geniessen Bestandsvorrang, per Vereinbarung auf weitere Gruppen erweiterbar.

Die Risiken

Ein ERE kann kollektiv oder individuell angefochten und für nichtig erklärt werden, wenn Konsultationen fehlten, Dokumentation zurückgehalten, die Mitteilung unterlassen oder die Verhandlung durch Betrug, Zwang oder Rechtsmissbrauch belastet wurde. Nichtigkeit bedeutet sofortige Wiedereinstellung plus Gehaltsnachzahlungen. Der realistische Erfolgsmassstab ist die Einigung in den Konsultationen: in den von BMC betreuten Verfahren wird sie in 80% der Fälle erreicht.

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