Die am häufigsten von spezialisierten Impatriate-Steuerberatern gestellte Frage klingt täuschend einfach: „Kann ich mit meinem Visum das Beckham-Regime nutzen?” Die Antwort hängt nicht vom Visum selbst ab, sondern davon, ob die rechtliche Beziehung, die dieses Visum erzeugt (oder nicht erzeugt), zwischen seinem Inhaber und einer beschäftigenden oder verwalteten Einheit die Bedingungen des Art. 93 LIRPF erfüllt.
Das Beckham-Regime ermöglicht eine IRPF-Besteuerung zu einem Pauschalsteuersatz von 24% auf Einkünfte bis zu 600.000 € und 47% darüber, für sechs Steuerjahre. Für einen Fachmann mit 80.000 € Jahreseinkommen entspricht der Unterschied zwischen dem Beckham-Satz (24%) und dem typischen effektiven IRPF-Satz (~32-35%) etwa 6.400-8.800 € jährlicher Steuerersparnis — über sechs Jahre mehr als 40.000 € kumuliert.
Der Kern der Beckham-Anforderung: Warum das Visum wichtig ist (und warum nicht)
Art. 93 LIRPF erwähnt keine Visa. Was er verlangt, ist, dass die Verlagerung nach Spanien auf eines dieser Szenarien zurückzuführen ist:
Szenario A: Arbeitsvertrag mit einer spanischen Einheit, oder Arbeitstätigkeit für eine in Spanien nicht ansässige Einheit ohne Betriebsstätte in Spanien.
Szenario B (nach Gesetz 28/2022): Übernahme der Geschäftsführerfunktion einer spanischen Einheit, bei der die direkte oder indirekte Beteiligung des Steuerpflichtigen 25% nicht übersteigt.
Szenario C (nach Gesetz 28/2022): Verlagerung nach Spanien zur Entwicklung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die als unternehmerisch im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des Gesetzes 28/2022 qualifiziert ist.
Szenario D (nach Gesetz 28/2022): Ausübung hochqualifizierter Tätigkeiten durch Fachleute, die Dienstleistungen für aufstrebende Unternehmen erbringen oder F&E-, Schulungs- oder Innovationstätigkeiten durchführen.
Was das Visum relevant macht, ist, dass der Visumtyp die Rechtsstruktur der Tätigkeit in Spanien bestimmt — und damit, ob eines der Szenarien des Art. 93 erfüllt ist.
Beckham-Berechtigung nach Visum: Vergleichstabelle
| Visum / Genehmigung | Beckham-Szenario | Berechtigt? | Kritische Hinweise |
|---|---|---|---|
| Digitales Nomaden-Visum (DNV) | A (ausländisches Unternehmen) | ✅ JA | Für Beckham konzipiert. Maximale rechtliche Kohärenz |
| Hochqualifizierte Fachkraft (HQP) | A (spanisches Unternehmen) | ✅ JA | Arbeitsvertrag mit spanischem Arbeitgeber. Gehaltschwelle erforderlich [VERIFY] |
| Unternehmensinterner Transfer (ICT) | A (ausländisches Konzernunternehmen) | ✅ JA | Multinationaler Mitarbeiter versetzt. ICT + Beckham = Standardkombination internationale Führungskraft |
| Unternehmer (Gesetz 14/2013 + 28/2022) | C (unternehmerische Tätigkeit) | ✅ JA (mit Qualifizierung) | Positive ENISA-Bewertung oder akkreditierte Einheit erforderlich |
| Forscher / F&E | D (F&E-Tätigkeit) | ✅ JA | Art. 93.2.d) LIRPF — F&E in qualifiziertem Start-up-Unternehmen |
| Golden Visa (Aufenthalt durch Investition) | — (keine Tätigkeit) | ❌ NEIN per se | Kein Vertrag, keine Geschäftsführerfunktion = kein Beckham. Apr. 2025 für neue Anträge abgeschafft |
| Nicht-Erwerbstätiges Visum (NLV) | — (keine Wirtschaftstätigkeit) | ❌ NEIN | Die häufigste Falle. Siehe Abschnitt unten |
| Familienzusammenführung | Abhängig von Tätigkeit | ⚠️ BEDINGT | Wenn die zusammengeführte Person arbeitet (Vertrag), kann Szenario A erfüllt sein |
| Studentenvisum | — | ❌ NEIN | Eingeschränkte Arbeitsrechte; Beckham-Bedingungen nicht erfüllbar |
Digitales Nomaden-Visum (DNV): Der stärkste Beckham-Weg
Das Digitale Nomaden-Visum (offiziell geregelt durch Art. 67-75 des Gesetzes 28/2022) wurde explizit für Arbeitnehmer und Freiberufler konzipiert, die Dienstleistungen per Fernarbeit für Unternehmen außerhalb Spaniens erbringen. Der Inhaber unterhält einen Arbeitsvertrag oder ein professionelles Dienstleistungsverhältnis mit einem oder mehreren nicht-spanischen Unternehmen und führt die Tätigkeit remote aus Spanien aus.
DNV-Anforderungen: Mindesteinkommen von 200% des spanischen Mindestlohns (~2.800 €/Monat netto 2026) [VERIFY: DNV-Mindesteinkommenschwelle 2026 gegen aktuellen Mindestlohn bestätigen], wobei mindestens 80% der Einkünfte von nicht-spanischen Unternehmen stammen müssen. Die Vertragsbeziehung muss mindestens 3 Monate alt sein.
Die rechtliche Übereinstimmung zwischen dem DNV und den Beckham-Anforderungen ist nahezu perfekt. Die DGT hat keine bindenden Bescheide erlassen, die die DNV-Beckham-Kompatibilität in Frage stellen, während sie die Ausgrenzung des NLV explizit bestätigt hat.
HQP (EU Blue Card): Beckham für Mitarbeiter spanischer Unternehmen
Der Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte Fachkräfte, der die Richtlinie 2009/50/EG umsetzt, richtet sich an Hochschulabsolventen, die von spanischen Unternehmen eingestellt werden. Der Inhaber hat einen Arbeitsvertrag mit einem spanischen Arbeitgeber und ist damit Beckham-berechtigt nach Szenario A: Arbeitsvertrag mit einem spanischen Unternehmen, der die Verlagerung aus dem Ausland motiviert.
ICT (Unternehmensinterner Transfer): Beckham für Führungskräfte multinationaler Unternehmen
Die Genehmigung für Unternehmensinternen Transfer (ICT), die die Richtlinie (EU) 2014/66 umsetzt, ist der Standardweg für Manager, Spezialisten und Auszubildende multinationaler Unternehmen, die vorübergehend zur spanischen Tochtergesellschaft oder Niederlassung des Konzerns versetzt werden. Der Inhaber behält seinen Vertrag mit dem Konzernunternehmen (das ausländisch sein kann) und arbeitet in Spanien für diese Einheit — genau das Art. 93-Profil.
Unternehmer-Visum: Beckham nach Startups-Gesetz mit ENISA-Qualifizierung
Das Gesetz 28/2022 (Startups-Gesetz) führte Szenario C ein: Unternehmer, die als aufstrebende Unternehmen qualifizierte Tätigkeiten gemäß dem Bewertungsverfahren des Gesetzes entwickeln. Die Berechtigung erfordert eine positive Bewertung durch ENISA oder einen akkreditierten Organismus. Ein Unternehmer, der eine Beratungsfirma ohne Start-up-Qualifizierung gründet, ist möglicherweise nicht durch Szenario C abgedeckt.
Empfohlener Prozess: Unternehmer-Visum + ENISA-Qualifizierung + Modelo 149 innerhalb von 6 Monaten nach SS-Anmeldung. Die ENISA-Bewertung kann 1-3 Monate dauern.
Nicht-Erwerbstätiges Visum: Die häufigste und teuerste Beckham-Falle
Das Nicht-Erwerbstätige Visum (NLV) ermöglicht den Aufenthalt in Spanien ohne Ausübung einer Beschäftigung oder beruflichen Tätigkeit und auf Basis passiver Einkünfte. Es ist die klassische Option des wohlhabenden Rentners oder des Kapitalrentiers, der in Spanien leben möchte, ohne zu arbeiten.
Die Falle: Viele NLV-Inhaber erzielen Einkünfte aus wirtschaftlichen Tätigkeiten, die sie von Spanien aus für ausländische Kunden ausüben, und möchten das Beckham-Regime nutzen. Das NLV erfüllt keines der Szenarien des Art. 93 LIRPF. Die DGT hat in mehreren jüngsten bindenden Bescheiden klar gemacht, dass die Anforderung des Art. 93 darin besteht, dass die Verlagerung nach Spanien durch die Arbeits- oder Gesellschaftsbeziehung motiviert war.
Kosten des Fehlers: Beckham-Satz (24%) versus maximaler IRPF-Grenzsteuersatz (bis zu 47%) — bis zu 23 Prozentpunkte Unterschied über sechs Jahre.
Lösung: Wenn das Profil für das DNV oder das Unternehmer-Visum geeignet ist, die Aufenthaltskategorie vor Einreichung des Modelo 149 wechseln.
Entscheidungsbaum nach Antragstellerprofil
Remote-Mitarbeiter eines ausländischen Unternehmens → DNV + Beckham. Der direkteste und rechtlich sicherste Weg.
Von einem multinationalen Unternehmen versetzter Manager → ICT + Beckham. Standardkombination für die internationale Führungskraft mit Muttergesellschaftsvertrag.
Von einem spanischen Unternehmen eingestellter Spezialist → HQP + Beckham. Wenn das spanische Unternehmen der direkte Arbeitgeber ist.
Tech-Start-up-Gründer → Unternehmer-Visum + ENISA-Qualifizierung + Beckham. 3-6 Monate Vorlaufzeit für ENISA-Bewertung vor SS-Anmeldung einplanen.
Nicht-Start-up-Unternehmensgründer → Gründung spanische SL + Geschäftsführerfunktion + Beckham (Szenario B). Beteiligung muss unter 25% bleiben.
Rentner oder Kapitalrentier → NLV. Kein Beckham verfügbar. Optimierung über das anwendbare DBA und die spanischen Sparzinssätze für Kapitaleinkünfte.
Das 5-jährige Vorherige-Nicht-Ansässigkeit-Erfordernis
Art. 93 LIRPF erfordert, dass der Steuerpflichtige in den fünf Steuerjahren vor dem Verlagerungsjahr nicht steuerlich in Spanien ansässig war. Diese Anforderung ist unabhängig vom Visum. Eine Person, die früher steuerlich in Spanien ansässig war und erst vor 4 Jahren zurückgekehrt ist, kann Beckham nicht nutzen, auch wenn sie ein gültiges DNV und einen ausländischen Arbeitsvertrag hat.
Das DBA Deutschland-Spanien muss zusätzlich berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die deutschen Steuerfolgen der Verlagerung und des Beckham-Regimes korrekt behandelt werden. [VERIFY] — Auswirkungen des DBA DE-ES auf Beckham-Einkünfte mit dem deutschen Steuerberater für 2026 bestätigen.
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