Zum Inhalt springen

Steuer- und Rechtsglosssar

Verrechnungspreise Spanien (Precios de Transferencia)

Verrechnungspreise (precios de transferencia) sind die Entgelte, die bei Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen oder nahestehenden Personen (Konzerngesellschaften, Gesellschafter-Gesellschaft, Geschäftsführer-Gesellschaft) vereinbart werden. Das spanische Steuerrecht (Art. 18 Ley del IS, Ley 27/2014) verlangt, dass diese Entgelte dem Fremdvergleichsgrundsatz (principio de libre concurrencia / arm's length) entsprechen und durch ein OECD-konformes Dokumentationspaket belegt werden. Abweichungen können zu Körperschaftsteuerberichtigungen und Sanktionen von 15–25 % der Differenz führen.

fiscal

Was sind Verrechnungspreise in Spanien?

Als Verrechnungspreise (precios de transferencia) bezeichnet das spanische Steuerrecht die Entgelte für wirtschaftliche Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen oder nahestehenden Personen — also zum Beispiel zwischen:

  • einer deutschen Muttergesellschaft und ihrer spanischen Tochtergesellschaft,
  • einem Gesellschafter (Beteiligung ≥ 25 %) und seiner spanischen Gesellschaft,
  • Schwestergesellschaften desselben Konzerns,
  • einem Geschäftsführer und der von ihm geführten Gesellschaft.

Das zentrale Prinzip ist der Fremdvergleichsgrundsatz (principio de libre concurrencia), der in Art. 18 der Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades (LIS) kodifiziert ist. Er verlangt, dass die vereinbarten Entgelte denen entsprechen, die unabhängige Dritte unter vergleichbaren Bedingungen vereinbart hätten. Das spanische Recht ist vollständig an den OECD-Verrechnungspreisleitlinien ausgerichtet.

Anwendung in Spanien

Welche Transaktionen sind erfasst?

Alle wirtschaftlichen Transaktionen zwischen verbundenen Parteien fallen unter die Regelung:

TransaktionsartBeispiele
WarenlieferungenVerkauf von Produkten innerhalb des Konzerns
DienstleistungenManagement-Fees, IT-Services, Buchhaltungsleistungen
NutzungsüberlassungLizenzen, Markennutzung, Patente, Software-Lizenzen
FinanzierungsleistungenKonzerndarlehen, Cash-Pooling
Übertragung von VermögenswertenVerkauf von Beteiligungen, Immobilien, IP

Dokumentationspflichten nach spanischem Recht

MerkmalPflicht
Transaktionsvolumen > 250.000 €/Jahr (pro Gegenpartei)Master File + Local File
Konsolidierter Umsatz > 750 Mio. €/Jahr+ Country-by-Country Report (Modelo 231)
Alle verbundenen TransaktionenDeklaration im IS-Jahresformular (Modelo 200, Anlage)

Das Master File enthält Informationen über die Konzernstruktur, Wertschöpfungskette und interne Verteilung von Funktionen und Risiken. Das Local File dokumentiert konkret jede einzelne Transaktion: Art, beteiligte Parteien, angewandte Methode, Vergleichsanalyse und erzielte Ergebnisse.

Bewertungsmethoden

Primärmethoden (Art. 18 Abs. 4 LIS, bevorzugt):

  1. Preisvergleichsmethode (CUP): Vergleich mit Marktpreisen in vergleichbaren Transaktionen zwischen Unabhängigen
  2. Wiederverkaufspreismethode (RPM): Weiterverkaufspreis abzüglich marktüblicher Bruttomarge
  3. Kostenaufschlagsmethode (CPM): Selbstkosten des Lieferanten plus marktüblicher Gewinnaufschlag

Ergänzende Methoden (subsidiär): 4. Nettomargenmethode (TNMM): Nettomarge der kontrollierten Transaktion im Vergleich zu Nettomargenbandbreiten vergleichbarer Unternehmen 5. Gewinnaufteilungsmethode (Profit Split): Aufteilung des Gesamtgewinns nach wirtschaftlich begründbarem Schlüssel

Praktisches Beispiel

Eine österreichische Holding besitzt eine spanische Betriebsgesellschaft (S.L.) in Bilbao, der sie die Nutzungsrechte an einer Software-Plattform für eine Jahresgebühr von 1,5 Mio. € in Rechnung stellt.

Prüfungsschritte der AEAT:

  1. Funktions- und Risikoanalyse: Trägt die spanische S.L. tatsächlich Entwicklungsrisiken, oder ist die österreichische Holding die funktionale Eigentümerin des IP? Wenn die S.L. nur ein „routine service provider” ohne bedeutende Risiken ist, ist ein hoher Lizenzsatz kaum zu rechtfertigen.
  2. Methodenwahl: Bei einer Lizenz auf etabliertes IP ist die CUP-Methode (Vergleich mit Marktlizenzgebühren) bevorzugt, sofern vergleichbare Lizenztransaktionen vorliegen.
  3. Vergleichsanalyse: Der vereinbarte Satz (1,5 Mio. €) muss innerhalb der Interquartilsbreite vergleichbarer Lizenzverträge liegen.
  4. Dokumentation: Local File mit vollständiger Transaktionsbeschreibung und Vergleichsanalyse.

Das DBA Österreich–Spanien (1966) und die EU-Schiedskonvention (90/436/EWG) ermöglichen ein Verständigungsverfahren (procedimiento amistoso), wenn die AEAT eine einseitige Gewinnkorrektur vornimmt und Österreich die Gegenberichtigung verweigert.

Verwandte Konzepte

Zurück zum Glossar

bm.consulting

¿Necesitas aplicar esto a tu caso concreto?

La teoría está clara. El paso a seguir también puede estarlo. Hablemos.

AEAT Colaborador Social 4.9/5 bei Google · 47 Bewertungen 30+ Nationalitäten betreut
E-Mail
Kontakt

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Transaktionsvolumen bestehen in Spanien Dokumentationspflichten?
Unternehmen mit Transaktionen von mehr als 250.000 € pro Jahr mit einem einzigen verbundenen Unternehmen müssen ein Dokumentationspaket führen (Master File und Local File nach OECD-Standard). Konzerne mit einem konsolidierten Umsatz über 750 Mio. € müssen zusätzlich ein Country-by-Country Report (CbCR, spanisches Formular Modelo 231) einreichen.
Welche Sanktionen drohen bei fehlerhafter oder fehlender Verrechnungspreisdokumentation in Spanien?
Bei unzureichender Dokumentation betragen die Sanktionen 15 % (Dokumentation vorhanden, aber fehlerhaft) bis 25 % (keine Dokumentation) der Differenz zwischen dem erklärten Wert und dem von der AEAT festgestellten Marktwert, mit Mindestbeträgen von 3.000 € bzw. 15.000 € je Verstoß. Zusätzlich kann eine bilaterale Korrektur der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage erfolgen.
Welche Bewertungsmethoden erkennt die AEAT an?
Primärmethoden (Vorrang): Preisvergleichsmethode (CUP), Wiederverkaufspreismethode (RPM) und Kostenaufschlagsmethode (CPM). Ergänzende Methoden: Nettomargenmethode (TNMM, am häufigsten für Dienstleistungen) und Gewinnaufteilungsmethode (Profit Split). Die Methodenwahl ist zu dokumentieren und zu begründen.
Was ist ein Acuerdo Previo de Valoración (APV) und wann empfiehlt er sich?
Ein APV ist eine verbindliche Vorabzusage der AEAT über die anzuwendende Verrechnungspreismethode und den akzeptierten Preisrahmen für künftige Transaktionen, mit einer Gültigkeit von bis zu 4 Jahren. Empfehlenswert bei umfangreichen, wiederkehrenden und komplexen Transaktionen (z. B. Lizenzen, konzerninterne Darlehen), da er volle Rechtssicherheit schafft und Betriebsprüfungsrisiken eliminiert.
Welche konzerninternen Transaktionen haben das höchste AEAT-Prüfungsrisiko?
Besonders unter Beobachtung stehen: Lizenz- und Royaltyzahlungen für immaterielle Vermögenswerte (Marken, Patente, Software), konzerninterne Darlehen mit atypischen Zinssätzen, Management-Fees ohne substanzielle Leistungsnachweis sowie Transaktionen mit Gesellschaften in Niedrigsteuergebieten oder formalen Steueroasen (paraísos fiscales).

Verwandte Branchen