Was sind Verrechnungspreise in Spanien?
Als Verrechnungspreise (precios de transferencia) bezeichnet das spanische Steuerrecht die Entgelte für wirtschaftliche Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen oder nahestehenden Personen — also zum Beispiel zwischen:
- einer deutschen Muttergesellschaft und ihrer spanischen Tochtergesellschaft,
- einem Gesellschafter (Beteiligung ≥ 25 %) und seiner spanischen Gesellschaft,
- Schwestergesellschaften desselben Konzerns,
- einem Geschäftsführer und der von ihm geführten Gesellschaft.
Das zentrale Prinzip ist der Fremdvergleichsgrundsatz (principio de libre concurrencia), der in Art. 18 der Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades (LIS) kodifiziert ist. Er verlangt, dass die vereinbarten Entgelte denen entsprechen, die unabhängige Dritte unter vergleichbaren Bedingungen vereinbart hätten. Das spanische Recht ist vollständig an den OECD-Verrechnungspreisleitlinien ausgerichtet.
Anwendung in Spanien
Welche Transaktionen sind erfasst?
Alle wirtschaftlichen Transaktionen zwischen verbundenen Parteien fallen unter die Regelung:
| Transaktionsart | Beispiele |
|---|---|
| Warenlieferungen | Verkauf von Produkten innerhalb des Konzerns |
| Dienstleistungen | Management-Fees, IT-Services, Buchhaltungsleistungen |
| Nutzungsüberlassung | Lizenzen, Markennutzung, Patente, Software-Lizenzen |
| Finanzierungsleistungen | Konzerndarlehen, Cash-Pooling |
| Übertragung von Vermögenswerten | Verkauf von Beteiligungen, Immobilien, IP |
Dokumentationspflichten nach spanischem Recht
| Merkmal | Pflicht |
|---|---|
| Transaktionsvolumen > 250.000 €/Jahr (pro Gegenpartei) | Master File + Local File |
| Konsolidierter Umsatz > 750 Mio. €/Jahr | + Country-by-Country Report (Modelo 231) |
| Alle verbundenen Transaktionen | Deklaration im IS-Jahresformular (Modelo 200, Anlage) |
Das Master File enthält Informationen über die Konzernstruktur, Wertschöpfungskette und interne Verteilung von Funktionen und Risiken. Das Local File dokumentiert konkret jede einzelne Transaktion: Art, beteiligte Parteien, angewandte Methode, Vergleichsanalyse und erzielte Ergebnisse.
Bewertungsmethoden
Primärmethoden (Art. 18 Abs. 4 LIS, bevorzugt):
- Preisvergleichsmethode (CUP): Vergleich mit Marktpreisen in vergleichbaren Transaktionen zwischen Unabhängigen
- Wiederverkaufspreismethode (RPM): Weiterverkaufspreis abzüglich marktüblicher Bruttomarge
- Kostenaufschlagsmethode (CPM): Selbstkosten des Lieferanten plus marktüblicher Gewinnaufschlag
Ergänzende Methoden (subsidiär): 4. Nettomargenmethode (TNMM): Nettomarge der kontrollierten Transaktion im Vergleich zu Nettomargenbandbreiten vergleichbarer Unternehmen 5. Gewinnaufteilungsmethode (Profit Split): Aufteilung des Gesamtgewinns nach wirtschaftlich begründbarem Schlüssel
Praktisches Beispiel
Eine österreichische Holding besitzt eine spanische Betriebsgesellschaft (S.L.) in Bilbao, der sie die Nutzungsrechte an einer Software-Plattform für eine Jahresgebühr von 1,5 Mio. € in Rechnung stellt.
Prüfungsschritte der AEAT:
- Funktions- und Risikoanalyse: Trägt die spanische S.L. tatsächlich Entwicklungsrisiken, oder ist die österreichische Holding die funktionale Eigentümerin des IP? Wenn die S.L. nur ein „routine service provider” ohne bedeutende Risiken ist, ist ein hoher Lizenzsatz kaum zu rechtfertigen.
- Methodenwahl: Bei einer Lizenz auf etabliertes IP ist die CUP-Methode (Vergleich mit Marktlizenzgebühren) bevorzugt, sofern vergleichbare Lizenztransaktionen vorliegen.
- Vergleichsanalyse: Der vereinbarte Satz (1,5 Mio. €) muss innerhalb der Interquartilsbreite vergleichbarer Lizenzverträge liegen.
- Dokumentation: Local File mit vollständiger Transaktionsbeschreibung und Vergleichsanalyse.
Das DBA Österreich–Spanien (1966) und die EU-Schiedskonvention (90/436/EWG) ermöglichen ein Verständigungsverfahren (procedimiento amistoso), wenn die AEAT eine einseitige Gewinnkorrektur vornimmt und Österreich die Gegenberichtigung verweigert.
Verwandte Konzepte
- Körperschaftsteuer Spanien (Impuesto sobre Sociedades) — Steuer, deren Bemessungsgrundlage durch Verrechnungspreiskorrekturen der AEAT angepasst wird
- Doppelbesteuerungsabkommen — bilaterale Grundlage für Vorabverständigungen und Gegenberichtigungen
- Betriebsstätte (Establecimiento Permanente) — relevanter Anknüpfungspunkt bei grenzüberschreitenden Konzernstrukturen
- Steueroase / Niedrigsteuergebiet (Paraíso Fiscal) — erhöhte Dokumentations- und Prüfungspflichten für Transaktionen in diese Jurisdiktionen