Eine Steueroase (paraíso fiscal auf Spanisch) ist ein Staat oder Gebiet, das Spanien formal als Niedrigsteuergebiet, als wenig transparent oder als nicht ausreichend kooperativ beim Informationsaustausch klassifiziert. Transaktionen und Strukturen, die gelistete Staaten einbeziehen, unterliegen nach spanischem Recht spezifischen Missbrauchsverhinderungsregeln und erhöhten Quellensteuersätzen.
In der Praxis
Was ist eine Steueroase nach spanischem Recht?
Spanien führt eine eigene offizielle Liste nicht kooperativer Staaten und Gebiete — allgemein als paraísos fiscales (Steueroasen) bezeichnet. Die Liste wird durch Royal Decree 1080/1991 (in der nachfolgend geänderten Fassung) festgelegt und periodisch aktualisiert. Ein Land wird von der Liste gestrichen, wenn es ein ausreichendes Steuerinformationsaustauschabkommen (TIEA) oder ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien unterzeichnet und nicht mehr als nicht kooperativ gilt.
Das Konzept steht in Wechselwirkung mit der EU-eigenen Liste nicht kooperativer Staaten (der „EU-Schwarzliste”), obwohl beide Listen nicht identisch sind.
Aktuelle Beispiele auf der spanischen Liste
Die Orden HAC/649/2026 (BOE 27. Juni 2026) hat die Liste geändert: Gibraltar, Barbados, Dominica, Samoa (nur das Offshore-Regime), die Seychellen und Trinidad und Tobago wurden gestrichen, Russland (Regime der internationalen Holdinggesellschaft) wurde aufgenommen. Die Wirksamkeit ist nach Steuerart gestaffelt: Für die Körperschaftsteuer (IS) und die Einkommensteuer (IRPF) gilt die Streichung ab Besteuerungszeiträumen, die am 1. Januar 2027 beginnen (Gibraltar bleibt aufgrund der Übergangsregelung für das gesamte Jahr 2026 als nicht kooperatives Gebiet eingestuft); für Steuern ohne Besteuerungszeitraum (IRNR ohne Betriebsstätte, ISD, ITP) gilt sie ab dem 28. Juni 2026. Weitere gelistete Länder sind unter anderem die Cayman Islands, die Britischen Jungferninseln und Panama. Stets den aktuellen Status mit einem Berater überprüfen, bevor eine Transaktion strukturiert wird.
Steuerliche Konsequenzen der Nutzung eines gelisteten Landes
Wenn eine Transaktion, Gesellschaft oder Struktur ein auf der spanischen Liste stehendes Land einbezieht, treten verschiedene nachteilige steuerliche Folgen ein:
Für Gesellschaften
- Zahlungen an Steueroasen sind nicht abzugsfähig, sofern der Steuerpflichtige nicht nachweisen kann, dass die Transaktion eine echte wirtschaftliche Substanz hat und der Preis fremdüblich ist.
- CFC-Regeln (Controlled Foreign Company — Hinzurechnungsbesteuerung) greifen mit besonderer Schärfe: Einkünfte einer von einer spanischen Muttergesellschaft kontrollierten Gesellschaft in einer Steueroase werden der spanischen Muttergesellschaft ohne Mindestbeteiligungsquote oder Einkunftsartfilter zugerechnet.
- Zinsen und Lizenzgebühren an Gesellschaften in gelisteten Ländern unterliegen unabhängig von Abkommensregelungen einer Quellensteuer von 24 %.
Für natürliche Personen
- Natürliche Personen, die in ein gelistetes Land ziehen und einen Wohnsitzwechsel anzeigen, werden für weitere vier Jahre als in Spanien steuerlich ansässig behandelt — sie können der IRPF durch einen bloßen Wegzug in eine Steueroase nicht entgehen.
- Ausländische Einkünfte aus gelisteten Ländern können nicht von der Schachtelfreistellung oder Abkommenserleichterungen profitieren.
Vermutung der Nicht-Fremdüblichkeit bei Verrechnungspreisen
Transaktionen mit nahestehenden Personen in gelisteten Ländern gelten als nicht fremdüblich — die Beweislast kehrt sich um, und der Steuerpflichtige muss nachweisen, dass der Preis marktkonform ist und eine echte wirtschaftliche Substanz vorliegt.
Substanz über Form: Der AEAT-Ansatz
Die AEAT verfolgt einen substanzbasierten Ansatz gegenüber Steueroasenstrukturen. Selbst wenn ein Land formal nicht gelistet ist, kann die AEAT Gestaltungen anfechten, denen eine echte wirtschaftliche Substanz fehlt — zum Beispiel eine Holdinggesellschaft in einem Niedrigsteuerland ohne Mitarbeiter, ohne Büroräume und ohne tatsächliche Entscheidungsprozesse. Die spanischen GAAR-Bestimmungen (allgemeine Missbrauchsverhinderungsregel) erlauben der AEAT, künstliche Strukturen unabhängig von ihrer rechtlichen Form umzuqualifizieren.
BEPS und internationaler Kontext
Spanien hat das OECD-Paket zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) umfassend umgesetzt. Das Country-by-Country Reporting (CbCR), die durch das Multilaterale Instrument (MLI) vorgenommenen Änderungen am spanischen Abkommensnetz, die ins spanische Recht umgesetzten Anti-Steuervermeidungsrichtlinien (ATAD I und II) sowie die globale Mindeststeuer (Pillar Two, ab 2024 für große Konzerne wirksam) bilden zusammen den übergeordneten Missbrauchsverhinderungsrahmen.
Wie BMC helfen kann
Wir analysieren die steuerliche Ansässigkeit und die Substanz bestehender Holding- und Betriebsstrukturen, beraten zur Umstrukturierung bei Beteiligung von Gesellschaften in gelisteten Ländern und erstellen Dokumentation zum Nachweis der echten wirtschaftlichen Substanz internationaler Strukturen gegenüber der AEAT.