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Wirtschaftsglossar

Corporate Governance in Spanien

Corporate Governance in Spanien bezeichnet das System von Regeln, Praktiken und Prozessen, durch die spanische Unternehmen gelenkt und kontrolliert werden. Es umfasst die Beziehung zwischen Gesellschaftern, Vorstand, Unternehmensführung und anderen Interessengruppen und wird durch die Ley de Sociedades de Capital, den CNMV-Kodex für gute Unternehmensführung börsennotierter Gesellschaften und branchenspezifische Vorschriften geregelt.

Gesellschaftsrecht

Was ist Corporate Governance?

Corporate Governance ist der Rahmen von Regeln, Strukturen und Praktiken, durch den ein Unternehmen gelenkt, verwaltet und zur Verantwortung gezogen wird. Gute Governance definiert, wie Entscheidungen getroffen werden, wie Interessengruppen ausbalanciert werden und wie das Unternehmen überwacht und kontrolliert wird. In Spanien wird der Governance-Rahmen für Unternehmen hauptsächlich durch folgendes geprägt:

  • Ley de Sociedades de Capital (LSC): Das grundlegende Gesetz für alle spanischen Kapitalgesellschaften (SL und SA), das Gesellschafterrechte, Direktorenpflichten, Vorstandsbefugnisse und Strukturänderungen regelt.
  • CNMV-Kodex für gute Unternehmensführung (Código de Buen Gobierno): Ein Comply-or-Explain-Kodex für börsennotierte SAs, zuletzt 2020 aktualisiert, mit Best-Practice-Empfehlungen zu Vorstandszusammensetzung, Unabhängigkeit, Vergütung, Risiko und Nachhaltigkeit.
  • Branchenvorschriften: Banken (CRD/CRR, EBA-Leitlinien), Versicherungen (Solvency II), Finanzdienstleistungen (MiFID II) und Energieunternehmen unterliegen zusätzlichen Governance-Anforderungen ihrer jeweiligen Aufsichtsbehörden.

Die Governance-Architektur einer spanischen Gesellschaft

Gesellschafter (Socios / Accionistas)

Gesellschafter sind die letztendlichen Eigentümer und üben ihre kollektiven Rechte über die Junta General (Gesellschafterversammlung) aus. Wesentliche Governance-Rechte umfassen: Ernennung und Abberufung von Direktoren, Genehmigung des Jahresabschlusses und der Gewinnverteilung, Genehmigung wesentlicher struktureller Änderungen sowie Änderungen der Satzung.

Vorstand (Consejo de Administración)

Bei Unternehmen, die das Vorstandsmodell verwenden, sitzt der Vorstand zwischen Gesellschaftern und Unternehmensführung. Er legt die Strategie fest, ernennt und überwacht das Topmanagement und stellt sicher, dass das Unternehmen seine rechtlichen und regulatorischen Verpflichtungen erfüllt.

Vorstandsausschüsse

Größere Unternehmen — und alle börsennotierten SAs — richten typischerweise Vorstandsausschüsse ein, um die Aufsicht zu verbessern:

  • Prüfungsausschuss (Comité de Auditoría): Überwacht Finanzberichterstattung, interne Kontrollen und die externe Prüfbeziehung. Für börsennotierte SAs verpflichtend.
  • Nominierungs- und Vergütungsausschuss: Prüft Direktorennominierungen und legt die Vergütungspolitik fest. Für börsennotierte SAs verpflichtend.
  • Risikoausschuss: In Finanzinstituten üblich und zunehmend in großen Nicht-Finanzunternehmen.

Unternehmensführung

Das Tagesgeschäft wird an geschäftsführende Direktoren oder ein eingestelltes Managementteam (CEO, CFO, COO) delegiert.

Wichtige Empfehlungen des Governance-Kodex

Der CNMV-Kodex gilt auf Comply-or-Explain-Basis für börsennotierte spanische SAs. Wesentliche Empfehlungen umfassen:

  • Vorstandsunabhängigkeit: Unabhängige Direktoren sollten mindestens die Hälfte des Vorstands ausmachen
  • Vorstandsvielfalt: Explizite Ziele für Geschlechtervielfalt — CNMV empfiehlt 40 % Frauen im Vorstand
  • Trennung von Vorsitz und CEO: Die Rollen des CEO und des Vorsitzenden sollten nicht von derselben Person bekleidet werden
  • Vergütungstransparenz: Vollständige individuelle Offenlegung der Direktorenvergütung
  • Antikorruption und Ethik: Verhaltenskodex, Hinweisgebersystem und Antikorruptions-Compliance-Programm

Interne Kontrollen und Compliance

Gute Corporate Governance erfordert robuste interne Kontrollsysteme:

  • Interne Revisionsfunktion: Unabhängige Prüfung operativer und finanzieller Prozesse
  • Interne Kontrolle der Finanzberichterstattung (ICFR): Für börsennotierte und große Unternehmen
  • Compliance-Programm: Richtlinien und Verfahren für Antikorruption und strafrechtliche Compliance gemäß Artikel 31 bis
  • Risikomanagementrahmen: Identifizierung, Bewertung und Überwachung strategischer, operativer, finanzieller und regulatorischer Risiken

Corporate Governance für auslandsgeführte spanische Tochterunternehmen

Ausländische Konzerne, die in Spanien durch ein Tochterunternehmen tätig sind, gehen möglicherweise davon aus, dass die Governance-Anforderungen für ein nicht börsennotiertes Unternehmen minimal sind. In der Praxis ist gute Governance aus mehreren Gründen wichtig:

  1. Direktorenhaftung: Spanische Direktoren haften persönlich für Handlungen des Unternehmens während ihrer Amtszeit
  2. Steuern und Verrechnungspreise: Die AEAT prüft, ob Governance-Entscheidungen tatsächlich in Spanien getroffen werden
  3. Finanzierung: Spanische und europäische Kreditgeber verlangen zunehmend Governance-Qualitätsnachweise
  4. ESG und Nachhaltigkeit: Große spanische Tochterunternehmen internationaler Konzerne unterliegen den CSRD-Anforderungen

Aktuelle regulatorische Entwicklungen

  • Ley 5/2021: Umsetzung der EU-Richtlinie über Aktionärsrechte II
  • CSRD: Erfordert von großen spanischen Unternehmen die Veröffentlichung detaillierter Nachhaltigkeitsberichte
  • DORA: Erfordert von Finanzunternehmen die IKT-Risiko-Governance auf Vorstandsebene

Wie BMC helfen kann

Wir beraten Vorstände und Gesellschafter bei der Gestaltung und Compliance der Corporate Governance: Strukturierung von Vorstandsausschüssen, Entwurf von Governance-Richtlinien, Beratung der Direktoren zu ihren Pflichten, Implementierung von Compliance-Programmen und Unterstützung von Unternehmen bei der Erfüllung regulatorischer Governance-Anforderungen.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Compliance-Programm für spanische Unternehmen verpflichtend?
Nicht generell, aber Artikel 31 bis des Strafgesetzbuchs schafft einen starken praktischen Anreiz: Ein Unternehmen mit einem effektiven Compliance-Programm kann der strafrechtlichen Haftung für von Direktoren oder Mitarbeitern begangene Straftaten entgehen oder diese reduzieren. Ohne ein solches Programm hat das Unternehmen keine Verteidigung. Große Unternehmen und solche in regulierten Branchen behandeln Compliance-Programme als unerlässlich.
Was ist der CNMV-Kodex für gute Unternehmensführung und wer muss ihn befolgen?
Der CNMV-Kodex für gute Unternehmensführung (zuletzt 2020 aktualisiert) ist ein Comply-or-Explain-Kodex für börsennotierte spanische SAs, der Vorstandszusammensetzung, Unabhängigkeit, Geschlechtervielfalt, Trennung von Vorsitz und CEO, Vergütungstransparenz und Antikorruption abdeckt. Nicht börsennotierte Unternehmen verwenden ihn häufig freiwillig als Governance-Benchmark, insbesondere bei der Suche nach Bankfinanzierung oder der Gewinnung von Investoren.
Warum sollte ein auslandsgeführtes spanisches Tochterunternehmen in Corporate Governance investieren?
Gute Governance ist aus mehreren praktischen Gründen über die reine Rechtspflicht hinaus relevant: Spanische Direktoren haften persönlich nach dem LSC, die AEAT prüft, ob Governance-Entscheidungen tatsächlich in Spanien getroffen werden (relevant für Verrechnungspreise), Kreditgeber verlangen zunehmend Governance-Qualitätsnachweise als Kreditbedingung, und die CSRD gilt für große spanische Tochterunternehmen internationaler Konzerne.
Welche Anforderungen an die Geschlechtervielfalt gelten für spanische Unternehmensvorstände?
Der CNMV-Kodex für gute Unternehmensführung empfiehlt, dass mindestens 40 % der Vorstandsmitglieder Frauen sind. Dies ist für große börsennotierte Unternehmen nach EU-Regeln verpflichtend und gilt auf Comply-or-Explain-Basis für andere börsennotierte SAs. Nicht börsennotierte Privatunternehmen sind rechtlich nicht verpflichtet, dieses Ziel zu erfüllen, aber große Kreditgeber und institutionelle Investoren stellen es zunehmend als Governance-Kriterium in den Vordergrund.
Gilt das spanische Gesellschaftsrecht auch für Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen?
Eine Zweigniederlassung (sucursal) ist keine eigenständige juristische Person und wird durch das Recht des Stammlands geregelt. Die Betrieb der Zweigniederlassung in Spanien unterliegt jedoch dem spanischen Handels- und Steuerrecht, und in bestimmten Umständen, insbesondere bei der Steuer- und Regulierungs-Compliance, können die Direktoren der ausländischen Muttergesellschaft für Aktivitäten der Zweigniederlassung haftbar gemacht werden.
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