Eine C-Corporation ist die klassische US-amerikanische Kapitalgesellschaft: vollständige Rechtspersönlichkeit, Aktienkapital, Besteuerung auf Unternehmensebene mit 21 % Bundessteuer und — im Ausschüttungsfall — wirtschaftliche Doppelbesteuerung. Für spanisch steueransässige Gesellschafter können Dividenden nach dem Protokoll 2019 des DBA Spanien–USA mit 0 %/5 %/15 % quellenbesteuert werden.
In der Praxis
Was ist eine C-Corporation?
Die C-Corporation (C-Corp) ist die Standardform der Kapitalgesellschaft in den Vereinigten Staaten. Sie verfügt über vollständige Rechtspersönlichkeit, in Aktien aufgeteiltes Kapital, formale Organe (Vorstand, Hauptversammlung) und die Fähigkeit, Kapitalmärkte in Anspruch zu nehmen. Die überwiegende Mehrheit der börsennotierten US-Unternehmen ist als C-Corp organisiert.
Die Bezeichnung („C”) unterscheidet sie von der S-Corporation, einer Variante mit eingeschränktem Anwenderkreis und steuerlicher Transparenz. Die C-Corp ist die Standardkategorie für jede Kapitalgesellschaft, die nicht ausdrücklich eine andere Besteuerungsform gewählt hat.
Besteuerung in den USA
Die C-Corp zahlt die bundesstaatliche Körperschaftsteuer von 21 % (federal corporate income tax) auf ihren Nettogewinn — ein Satz, der seit der Steuerreform von 2017 (Tax Cuts and Jobs Act) gilt. Hinzu kommt die einzelstaatliche Körperschaftsteuer, die je nach Bundesstaat variiert: von 0 % in Wyoming oder Nevada bis zu 11,5 % in New Jersey; in Kalifornien beträgt der Staatssatz 8,84 %.
Schüttet die C-Corp Dividenden an ihre Aktionäre aus, unterliegen diese erneut der persönlichen Besteuerung — es entsteht wirtschaftliche Doppelbesteuerung. Ausländische Aktionäre sind dem US-Quellensteuerabzug unterworfen.
Behandlung in Spanien: opake Einheit kraft Gesetzes
Für die spanische Finanzverwaltung (AEAT) ist eine C-Corp eindeutig eine opake Einheit. Sie erfüllt keines der drei Kriterien der DGT-Auflösung BOE-A-2020-2108, um als Einheit im Einkommensanrechnungsregime eingestuft zu werden: Sie zahlt in den USA Körperschaftsteuer, und ihre Erträge werden den Gesellschaftern nicht automatisch steuerlich zugerechnet. Daraus folgt:
- Der spanische Gesellschafter versteuert Unternehmensgewinne im IRPF nicht, solange diese in der C-Corp verbleiben.
- Die Steuerpflicht in Spanien entsteht erst, wenn die C-Corp Dividenden ausschüttet oder der Gesellschafter seine Anteile veräußert.
Dieser Unterschied zur LLC ist strukturell und für die Analyse von US-Gesellschaften entscheidend.
Dividenden im DBA Spanien–USA: Sätze von 0 %, 5 % und 15 %
Das Protokoll von 2019 (BOE-A-2019-15166), das das Abkommen zwischen Spanien und den USA änderte, legt folgende Höchstsätze für den Quellensteuerabzug auf Dividenden fest (Art. 10 DBA):
| Situation des Nutzungsberechtigten | Quellensteuersatz USA |
|---|---|
| Gesellschaft mit ≥ 80 % des Stimmrechtskapitals seit ≥ 12 Monaten | 0 % |
| Qualifizierter, allgemein steuerbefreiter Pensionsfonds | 0 % |
| Gesellschaft mit ≥ 10 % der Stimmrechtsanteile | 5 % |
| Alle anderen Fälle (einschließlich natürlicher Personen) | 15 % |
Um diese reduzierten Sätze in Anspruch nehmen zu können, muss der Nutzungsberechtigte eine qualifizierte Person im Sinne von Art. 17 des Abkommens sein (LOB-Klausel). Eine in Spanien ansässige natürliche Person ist automatisch qualifiziert.
Im Ansässigkeitsstaat Spanien wird die Nettodividende (nach Quellenabzug) in die Steuerbemessungsgrundlage für Kapitalerträge des IRPF (19–28 %) einbezogen, mit Recht auf Anrechnung der in den USA gezahlten Steuer zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
C-Corp-Status durch Check-the-box-Wahl
Eine LLC, die in den USA die Besteuerung als Corporation über das Form 8832 (check-the-box) gewählt hat, wird für IRS-Zwecke wie eine C-Corp behandelt. Für Spanien ist diese US-Steuerwahlentscheidung jedoch nicht automatisch bindend: Die AEAT wendet ihren eigenen Drei-Kriterien-Test an. Hatte die LLC bereits vor der Wahl im Gründungsstaat Körperschaftsteuer gezahlt, tendiert die DGT dazu, sie als opake Einheit einzustufen — eine ausdrückliche verbindliche Auskunft, die diesen Fall direkt adressiert, existiert allerdings nicht.
GILTI-Regime und doppelte Exposition
US-amerikanische Gesellschafter (US persons) einer kontrollierten ausländischen C-Corp können dem GILTI-Regime (§ 951A IRC) unterliegen. Ist der Gesellschafter zugleich US citizen und spanisch steueransässig, kann es zu einer doppelten Exposition kommen: GILTI in den USA und möglicherweise Hinzurechnungsbesteuerung (TFI) in Spanien.
Bei BMC analysieren wir die C-Corp stets aus beiden Perspektiven — IRS und AEAT —, denn der häufigste Fehler in diesem Strukturcluster besteht darin, anzunehmen, dass dieselbe Einheit in beiden Ländern identisch behandelt wird.