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Steuer- und Rechtsglossar Steuer

Check-the-box (IRS-Wahlrecht zur Besteuerungsform)

Das Check-the-box-System ist der IRS-Mechanismus, der es bestimmten Einheiten ermöglicht, ihre steuerliche Behandlung zu wählen: als ignorierte Einheit (Disregarded Entity), als transparentes Partnership oder als opake Corporation. Die Wahl wird über Form 8832 formalisiert. Was viele Berater ihren Mandanten nicht deutlich machen: Diese Wahl bindet ausschließlich den IRS; Spanien wendet seinen eigenen unabhängigen Test an, um dieselbe Einheit zu qualifizieren.

Das Check-the-box-System ist der IRS-Mechanismus, der es bestimmten Einheiten ermöglicht, ihre steuerliche Behandlung zu wählen: als ignorierte Einheit (Disregarded Entity), als transparentes Partnership oder als opake Corporation. Die Wahl wird über Form 8832 formalisiert. Was viele Berater ihren Mandanten nicht deutlich machen: Diese Wahl bindet ausschließlich den IRS; Spanien wendet seinen eigenen unabhängigen Test an, um dieselbe Einheit zu qualifizieren.

In der Praxis

Was ist das Check-the-box-System?

Das Check-the-box-System (wörtlich: „Kreuz das Kästchen an”) ist das Steuerwahlregime, das der IRS 1997 durch die Verordnungen §§ 301.7701-1 bis -3 eingeführt hat. Es ermöglicht bestimmten Einheiten — hauptsächlich solchen, die keine per se Corporations sind (wie LLCs) — zwischen mehreren steuerlichen Behandlungsoptionen zu wählen:

EinheitentypStandardbehandlungAlternative Option (Form 8832)
SMLLC (ein Mitglied, natürliche Person)Disregarded EntityC-Corporation
SMLLC (ein Mitglied, Gesellschaft)Disregarded EntityC-Corporation
MMLLC (mehrere Mitglieder)PartnershipC-Corporation
Ausländisches Partnership mit beschränkter Haftung aller GesellschafterKomplexe EinordnungC-Corporation

Die Wahl wird durch Einreichung des Form 8832 (Entity Classification Election) beim IRS formalisiert. Sie kann bei der Gründung der Einheit oder in bestimmten Fällen rückwirkend getroffen werden.

Die praktische Konsequenz tritt sofort ein: Eine SMLLC, die per Check-the-box die C-Corp-Besteuerung wählt, ist keine Disregarded Entity mehr, reicht fortan ein eigenes Form 1120 ein und zahlt 21 % Bundessteuer. Ausschüttungen an Gesellschafter sind Dividenden, die dem Quellensteuerabzug und der persönlichen Besteuerung des Empfängers unterliegen.

Warum Spanien die Check-the-box-Wahl nicht automatisch anerkennt: das häufigste Missverständnis

Dies ist wohl der Punkt größter Verwirrung in der gesamten Steuerpraxis rund um das Cluster LLC/Spanien und verdient eine klare Darstellung.

Die Check-the-box-Wahl des IRS bindet die spanische Finanzverwaltung nicht. Spanien wendet seinen eigenen Qualifizierungstest an, festgelegt in der DGT-Auflösung vom 6. Februar 2020 (BOE-A-2020-2108), der drei kumulative Kriterien verlangt, um eine ausländische Einheit als Einheit im Einkommensanrechnungsregime (spanisches Transparenzregime) zu behandeln:

  1. Die Einheit unterliegt im Gründungsstaat keiner persönlichen Einkommenssteuer.
  2. Die Erträge werden den Gesellschaftern steuerlich zugerechnet nach dem Recht des Gründungsstaats.
  3. Die Zurechnung erfolgt automatisch, allein durch das Erzielen der Erträge, ohne Ausschüttungserfordernis.

Die spanische Finanzverwaltung konsultiert nicht das Form 8832, das die LLC beim IRS eingereicht hat. Die DGT bewertet die rechtliche und steuerliche Natur der Einheit nach dem Recht des Gründungsstaats anhand dieser drei Analogiekriterien.

Die verifizierten Zitatquellen (BOE-A-2020-2108) bestätigen, dass keine verbindliche DGT-Auskunft existiert, die ausdrücklich und direkt die Frage beantwortet, ob eine LLC, die per Check-the-box die C-Corp-Behandlung gewählt hat, von der AEAT in Spanien als opak oder transparent eingestuft wird. Die herrschende Lehrmeinung geht davon aus, dass die Finanzverwaltung sie als opak behandeln würde (weil nach der Wahl die Kriterien 1 und 2 in den USA nicht mehr erfüllt sind), aber diese Auffassung entbehrt einer ausdrücklichen verbindlichen Stütze. Es handelt sich um ein Auslegungsrisiko, das dokumentiert werden sollte.

Praktische Folgen für den spanisch Steueransässigen

Nehmen wir an, ein Mandant hat eine SMLLC in Delaware, die für den IRS als Disregarded Entity galt, und trifft vor seiner Umsiedlung nach Spanien aus Gründen der Auslandsinvestition oder des äußeren Erscheinungsbilds eine Check-the-box-Wahl zur C-Corp-Besteuerung.

Aus spanischer Sicht hat die LLC damit begonnen, in den USA Körperschaftsteuer zu zahlen (21 %). Die Kriterien 1 und 2 der BOE-A-2020-2108 sind nicht mehr erfüllt: Die Einheit unterliegt in ihrem Gründungsstaat einer Steuer, und die Erträge werden den Gesellschaftern nicht automatisch zugerechnet. Die DGT würde sie voraussichtlich als opak in Spanien qualifizieren, was bedeutet, dass der spanische Gesellschafter erst beim Empfang von Dividenden versteuert.

Trifft er die Wahl jedoch nach seiner Niederlassung in Spanien, muss zusätzlich bewertet werden, ob der Klassifizierungswechsel in Spanien ein Steuerereignis auslöst (möglicher Gewinn oder Verlust auf den Beteiligungswert, Auswirkungen auf das Modell 720).

Wechselwirkung mit dem DBA Spanien–USA

Art. 1.6 des Abkommens Spanien–USA (Protokoll 2019, BOE-A-2019-15166) fungiert nur als Transparenz-Durchleitung, wenn die Einheit in den USA transparent ist (Disregarded oder Partnership). Hat die LLC per Check-the-box die Corporation-Besteuerung gewählt, ist Art. 1.6 nicht mehr anwendbar: Die LLC ist für den IRS opak, und der Gesellschafter kann das DBA nicht direkt für die internen Erträge der LLC in Anspruch nehmen.

Bei BMC erklären wir unseren Mandanten dies mit einem einfachen Bild: Das Check-the-box ist ein Schalter, den nur der IRS sieht. Die spanische Finanzverwaltung hat ihren eigenen Schalter — und beide können gleichzeitig in unterschiedlichen Positionen stehen.

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Häufige Fragen

Das Check-the-box-System ist der IRS-Mechanismus, der es bestimmten Einheiten ermöglicht, ihre steuerliche Behandlung zu wählen: als ignorierte Einheit (Disregarded Entity), als transparentes Partnership oder als opake Corporation. Die Wahl wird über Form 8832 formalisiert. Was viele Berater ihren Mandanten nicht deutlich machen: Diese Wahl bindet ausschließlich den IRS; Spanien wendet seinen eigenen unabhängigen Test an, um dieselbe Einheit zu qualifizieren. Wenden Sie sich an BMC für eine fallspezifische Beratung zu Check-the-box (IRS-Wahlrecht zur Besteuerungsform).
Die Anwendung von Check-the-box (IRS-Wahlrecht zur Besteuerungsform) hängt vom Regime, der Tätigkeit und der Situation des Steuerpflichtigen ab. BMC analysiert jeden Fall individuell.
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Häufig gestellte Fragen

Was ist Check-the-box (IRS-Wahlrecht zur Besteuerungsform)?
Das Check-the-box-System ist der IRS-Mechanismus, der es bestimmten Einheiten ermöglicht, ihre steuerliche Behandlung zu wählen: als ignorierte Einheit (Disregarded Entity), als transparentes Partnership oder als opake Corporation. Die Wahl wird über Form 8832 formalisiert. Was viele Berater ihren Mandanten nicht deutlich machen: Diese Wahl bindet ausschließlich den IRS; Spanien wendet seinen eigenen unabhängigen Test an, um dieselbe Einheit zu qualifizieren. Wenden Sie sich an BMC für eine fallspezifische Beratung zu Check-the-box (IRS-Wahlrecht zur Besteuerungsform).
Wann gilt Check-the-box (IRS-Wahlrecht zur Besteuerungsform)?
Die Anwendung von Check-the-box (IRS-Wahlrecht zur Besteuerungsform) hängt vom Regime, der Tätigkeit und der Situation des Steuerpflichtigen ab. BMC analysiert jeden Fall individuell.

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